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Gematik veröffentlicht erste Spezifikation zur digitalen Identität im Gesundheitswesen

  • Freitag, 10. Februar 2023
/BillionPhotos.com, stock.adobe.com
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Berlin – Die Gematik hat ihre Spezifikation für digitale Identitäten im Gesundheitswesen veröffentlicht. Auf dieser Grundlage können Krankenkassen nun digitale Identitäten (eID) entwickeln und einfache Authentisie­rungsverfahren für Versicherte und Leistungserbringer schaffen.

Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) hat der Gesetzgeber die Krankenkassen verpflichtet, den Versicherten ab dem 1. Januar 2024 eID bereitzustellen. Erste Krankenkassen würden bereits im Laufe dieses Jahres die digitale GesundheitsID anbieten, so die Gematik.

Die für die Versicherten freiwillige Anwendung der eID soll den Zugang zu Online-Gesundheitsanwendungen erleichtern. Versicherte könnten sich künftig über ein Smartphone in Apps wie das elektronische Rezept (E-Rezept) oder die elektronische Patientenakte (ePA) einloggen.

Ab 2026 soll laut den Planungen eine weitere Funktion hinzukommen: Patienten sollen dann keine elektro­nische Gesundheitskarte (eGK) mehr als Versicherungsnachweis in der Praxis benötigen, sondern sich mit ihrer eID ausweisen können.

Um beim Einsatz von digitalen Identitäten Missbrauch zu verhindern, ist von der Gematik eine 2-Faktor-Authentifizierung vorgesehen. Dazu sei eine einvernehmliche Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfolgt.

In der veröffentlichten Spezifikation sind deshalb vorerst nur folgende Optionen zulässig: Anmeldung über die Onlineausweisfunktion des Personalausweises oder über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit PIN.

Wie die Gematik in ihrer Mitteilung betont, setze man sich gemeinsam mit den Krankenkassen für eine „dau­erhaft einfache und komfortable Anmeldung“ ein. Dazu gehöre beispielsweise die Optionen, auf Karten bei der Anmeldung zu verzichten und biometrische Merkmale zu nutzen.

Um solche Lösungen anbieten zu können, sieht das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz die Möglichkeit einer Erweiterung der Spezifikation vor. Hierzu stehe man aktuell mit den Gesellschaftern sowie dem BfDI und dem BSI im Austausch, so die Gematik.

aha

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