Politik

Gemeinsamer Bundesausschuss: Klärender Dialog bei fehlendem Personal

  • Donnerstag, 18. Mai 2017

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in der Diskussion um Übergangs­regelungen für Personalvorgaben bei Krankenhäusern mit neonato­logischen Intensivstationen weitere schichtbezogene Dokumentationen beschlossen. Ebenso wurde der sogenannte klärende Dialog konkretisiert.

Wenn Krankenhäuser die Anforderungen an die pflegerische Versorgung, die seit dem 1. Januar 2017 gelten, nicht erfüllen, kann außerdem bis spätestens zum 31. Dezember 2019 davon abgewichen werden. Dass Zentren die Abweichung „unter Angabe der konkreten Gründe“ dem G-BA „unverzüglich“ mitteilen müssen, wurde bereits in einer G-BA-Plenumsdebatte im Dezember 2016 beschlossen. Bis zum April 2017 sollten die notwendigen Dokumentationen sowie die Gestaltung des Dialogs konkretisiert werden. Kliniken müssen für jedes intensivtherapiepflichtige Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1.500 Gramm mindestens eine Kinderkrankenpflegekraft vorhalten.

Grundlage sind Zielvereinbarungen

„Im Mittelpunkt der neuen Übergangsregelung steht die Durchführung eines klärenden Dialogs mit dem Krankenhaus durch das für die Qualitätssicherung zuständige Lenkungsgremium auf Landesebene“, erklärte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung in einer Mitteilung im Anschluss an die Sitzung.

„Essenzieller Bestandteil des klärenden Dialogs ist der Abschluss einer Zielverein­barung über die konkreten Schritte, die zur Wiedererfüllung der Personalanforderungen geplant werden“, so Klakow-Franck weiter. Wie auch in der Plenumsdebatte im Dezember 2016 sowie heute deutlich wurde, ist dieser Weg nicht einfach:  „Dennoch wird es schwierig werden, die vorgeschriebenen Mindestanforderungen an das pflegerische Personal bei der Intensivversorgung von Frühchen zu erfüllen“, erklärte Klakow-Franck. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnte mehrfach davor, dass das entsprechende Personal am Arbeitsmarkt nicht vorhanden sei.

Kassen und Patientenvertreter verärgert

Strittig in der Diskussion im Plenum war eine Tischvorlage der DKG, die erst kurz vor der Sitzung eingereicht wurde. Hier ging es vor allem um die konkrete Festschreibung von Pflegepersonalgrenzen. Vertreter des GKV-Spitzenverbands reagierten genervt, dass hier erneut eine – in ihren Augen – Verzögerung in der Umsetzung der Qualitäts­richtlinie von der DKG erfolgen sollte. Auch die Patientenvertreter zeigten sich verärgert darüber, dass Dokumentationen und Transparenzpflichten weiter nicht komplett eingeführt werden. Im Juni soll nun über ein Musterdatenblatt zur Erhebung von Besetzung der Schichten erneut abgestimmt werden.

Klakow-Franck betonte in einer Mitteilung im Anschluss: „Das Problem ist komplex. Um unsere Qualitätsziele in der Frühchenversorgung endlich zu erreichen, bedarf es nicht nur einer neuen Übergangsregelung durch den G-BA, sondern insbesondere auch konzertierter Aktionen auf Landesebene wie etwa den Aufbau neuer Ausbildungs­kapazitäten, sowie von der Bundesebene ein klares Signal für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Pflegeprofession.“

bee

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