Geplanter Rahmenvertrag gefährdet ambulante Palliativversorgung im Rheinland

Düsseldorf – Die Arbeitsgemeinschaft „Ambulante Palliativversorgung“ hat vor einer Vereinheitlichung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) gewarnt. „Regional etablierte Versorgungsstrukturen sind Voraussetzung für eine gute Vernetzung und der Dreh- und Angelpunkt einer guten ambulanten Palliativversorgung vor Ort“, mahnte die AG angesichts des geplanten bundeseinheitlichen Rahmenvertrag zur SAPV.
In einem gemeinsamen Positionspapier sprechen sich die Mitglieder der AG deshalb mit Nachdruck für den Erhalt der bewährten SAPV-Strukturen im Rheinland aus. „Wir möchten nicht, dass die in Nordrhein gut funktionierende SAPV dem kleinsten gemeinsamen Nenner auf Bundesebene geopfert wird“, erklären die Teilnehmer der AG einhellig. Sie schlagen vor, eine Klausel in den Bundesrahmenvertrag aufzunehmen, der die regionalen Besonderheiten berücksichtigt.
„Nordrhein war Pionier und Wegweiser für die hochprofessionellen SAPV-Strukturen, die wir heute fast flächendeckend haben“, erläuterte Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein (KVNO). Er kündigte an, sich gemeinsam mit den übrigen AG-Mitgliedern aktiv für den Erhalt des hohen Versorgungsniveaus einzusetzen.
In der Arbeitsgemeinschaft „Ambulante Palliativversorgung“ engagieren sich Hausärzte, Palliativmediziner, Vertreter von Pflege- und Hospizdiensten, Krankenhäusern, der Landesvertretung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin sowie der AOK Rheinland/Hamburg und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein.
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