Ärzteschaft

Geplanter Rahmenvertrag gefährdet ambulante Palliativversorgung im Rheinland

  • Freitag, 26. April 2019
/Tyler Olson, stock.adobe.com
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Düsseldorf – Die Arbeitsgemeinschaft „Ambulante Palliativversorgung“ hat vor einer Ver­einheitlichung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) gewarnt. „Regi­onal etablierte Versorgungsstrukturen sind Voraussetzung für eine gute Vernetzung und der Dreh- und Angelpunkt einer guten ambulanten Palliativversorgung vor Ort“, mahnte die AG angesichts des geplanten bundeseinheitlichen Rahmenvertrag zur SAPV.

In einem gemeinsamen Positionspapier sprechen sich die Mitglieder der AG deshalb mit Nachdruck für den Erhalt der bewährten SAPV-Strukturen im Rheinland aus. „Wir möchten nicht, dass die in Nordrhein gut funktionierende SAPV dem kleinsten gemeinsamen Nen­ner auf Bundesebene geopfert wird“, erklären die Teilnehmer der AG einhellig. Sie schla­gen vor, eine Klausel in den Bundesrahmenvertrag aufzunehmen, der die regionalen Be­sonderheiten berücksichtigt.

„Nordrhein war Pionier und Wegweiser für die hochprofessionellen SAPV-Strukturen, die wir heute fast flächendeckend haben“, erläuterte Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein (KVNO). Er kündigte an, sich gemeinsam mit den übrigen AG-Mitglie­dern aktiv für den Erhalt des hohen Versorgungsniveaus einzusetzen.

In der Arbeitsgemeinschaft „Ambulante Palliativversorgung“ engagieren sich Hausärzte, Palliativmediziner, Vertreter von Pflege- und Hospizdiensten, Krankenhäusern, der Lan­desvertretung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin sowie der AOK Rhein­land/Hamburg und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein.

hil/sb

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