Politik

SAPV: Rheinland-Pfalz will Vergaberecht umgehen

  • Dienstag, 9. Mai 2017
Palliativversorgung zu Hause
/M.Dörr & M.Frommherz, stock.adobe.com

Mainz – Unheilbar kranke Menschen sind im medizinischen Notfall nicht gut genug ver­sor­gt. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz plant deswegen einen Vorstoß in der Ge­sundheitsministerkonferenz (GSK) mit dem Ziel, die spezialisierte ambulante Palliativ­ver­sorgung (SAPV) von den Vorgaben des Vergaberechts zu lösen. „Die Versorgung schwerst­­kranker und sterbender Menschen kann nicht behandelt werden wie der ge­wöhnliche Beschaffungsakt einer x-beliebigen Ware oder Leistung“, sagte Gesund­heits­ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD).

Zwar sei die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen insgesamt gut. Aber bei dem wichtigen Thema SAPV gebe es Verbesserungsbedarf. Aktuell acht Teams seien für Rheinland-Pfalz nicht ausreichend. Bätzing-Lichtenthäler kritisierte, dass es die Kran­kenkassen speziell in Rheinland-Pfalz nach Einführung des individuellen Rechtsan­spruchs auf SAPV im Jahr 2007 versäumt hätten, die Voraussetzungen für eine schnelle Umsetzung zu schaffen. Das Land fördere den Aufbau von Netzwerken zur SAPV-Versor­gung. Da aber die SAPV aufgrund von Gerichtsentscheidungen dem europäi­schen Vergaberecht unterliege, „können auch wir letztlich den Abschluss von Verträgen der Kostenträger mit den Netzwerken als Leistungsanbieter nicht beschleunigen“.

Die Krankenkassen sehen unterdessen die Versorgung gewährleistet. Auch wenn in ei­ner Region kein Leistungserbringer ansässig sei, habe man Hilfe im Einzelfall organi­siert, erklärte ein Sprecher der Krankenkasse Barmer zu einem Bericht des SWR in der ver­gan­genen Woche, wonach Rheinland-Pfalz bei der SAPV-Versorgung im bundes­wei­ten Vergleich am schlechtesten abschneidet.

Die SAPV werde in Rheinland-Pfalz von allen Krankenkassen einheitlich zur Verfügung gestellt, erklärte der Barmer-Sprecher. Ziel sei es, eine gute Versorgung der Versicher­ten im Rahmen der SAPV anzubieten. Allerdings seien hinsichtlich der Vergabepraxis der Krankenkassen beim Abschluss von SAPV-Verträgen noch rechtliche Fragen offen, die zurzeit geklärt würden.

dpa

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