Politik

Palliativversorgung in häuslicher Krankenpflege auf dem Weg

  • Freitag, 26. Juli 2019
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München – Ambulante Pflegedienste können schwerstkranke und sterbende Menschen in ihrem Zuhause künftig versorgen. Darauf hat der Bundesverband privater Anbieter sozia­ler Dienste (bpa) unter Verweis auf eine Schiedsentscheidung hingewiesen. Diese habe einen klaren Rahmen für die häusliche Palliativversorgung bei nicht heilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankungen vorgegeben, so der bpa.

„Nachdem sich die Krankenkassen lange gegen einen entsprechenden Vertrag gesträubt haben, ermöglicht die bayernweit gültige Entscheidung nun, dass Betroffene die ihnen zustehende Versorgung auch erhalten können“, sagt der bayerische bpa-Landesvorsit­zen­de Kai A. Kasri.

Die Schiedsentscheidung berücksichtigt dem bpa zufolge entgegen der Auffassung der Krankenkassen, dass für die allgemeine Palliativversorgung in der Häuslichkeit qualifi­zier­te Pflegefachkräfte mit mehrjähriger Berufserfahrung eingesetzt werden können und diese sich regelmäßig fortbilden.

Unter dem Begriff „Symptomkontrolle“ werden Leistungen erbracht, die das Erkennen, Er­fassen und Behandeln von Krankheitszeichen und Begleiterscheinungen umfassen, wie etwa bei Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen, bei der Wundkontrolle und -behandlung oder damit im Zusammenhang stehende akute Angstzustände beim Patienten.

„Damit haben ambulante Pflegedienste nun endlich die Rechtssicherheit, schwerstkranke und sterbende Menschen mit allen notwendigen Hilfestellungen zu versorgen, die nicht nur medizinisch, sondern auch in ethischer Hinsicht geboten sind“, ergänzte der Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle Joachim Görtz. Der bpa erwarte von den Krankenkassen, dass diese den Schiedsspruch anerkennen und zügig mit den Verbänden der ambu­lanten Pflegedienste die Leistungen vereinbaren.

may/EB

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