Vermischtes

Gericht bestätigt Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk

  • Dienstag, 29. Dezember 2020
/dpa
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Berlin – Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das bundesweite Verkaufsverbot für Silves­terfeuerwerk bestätigt. Das teilte das Gericht gestern Abend mit. Zur Begründung hieß es: Nach allge­mei­ner langjähriger Erfahrung sei damit zu rechnen, dass unsachgemäßer Gebrauch von Silvesterfeu­erwerk zu akut behandlungsbedürftigen Verletzungen führe.

Die Behandlung der Verletzten würde das zurzeit ohnehin stark in Anspruch genommene Krankenhaus­per­sonal zusätzlich treffen und die Behandlung der zahlreichen Coronapatienten potenziell beeinträch­tigen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte den Verkauf von Silvesterfeuerwerk deutschlandweit untersagt. Nach der am 22. Dezember 2020 in Kraft getretenen Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 – also etwa Raketen und Böller – auch vom 29. bis 31. Dezember nicht verkauft werden.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte von Pyrotechnikherstellern und -händlern gestellte Anträge, diese Vorschrift vorläufig außer Vollzug zu setzen, zurückgewiesen. Die Richter in zweiter Instanz argumentier­ten, das Verbot greife zwar gravierend in deren Berufsausübungsfreiheit ein. Doch es überwiege das Ziel, einer weiteren Belastung der angespannten medizinischen Versorgungssituation insbesondere in den Krankenhäusern entgegenzuwirken.

dpa

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