Politik

Gericht kippt Verbot von Demonstration gegen Coronapolitik

  • Freitag, 28. August 2020
/picture alliance, Christoph Soeder
/picture alliance, Christoph Soeder

Berlin – Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Verbotsverfügung für eine geplante Demonstration gegen die Coronapolitik gekippt. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Land Berlin hat nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) eingereicht, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Die Begründung der Polizei werde noch bis 18.30 Uhr nachgereicht, hieß es. Dann erhal­ten die Veranstalter der Demonstration noch einmal Gelegenheit zu einer kurzen Stell­ung­nahme. Voraussichtlich will das OVG noch am (heutigen) Freitagabend seine Entschei­dung verkünden.

Sollte das OVG die Aufhebung des Demonstrationsverbots bestätigen und damit den Ver­anstaltern Recht geben, wäre diese Entscheidung rechtskräftig. Würde das OVG hingegen die Entscheidung der ersten Instanz aufheben und der Polizei mit ihrem Verbot Recht ge­ben, könnten die Anmelder der Demonstration kurzfristig noch das Bundesverfassungsge­richt in Karlsruhe als dritte und letzte Instanz anrufen.

Das Verwaltungsgericht hatte heute Nachmittag entschieden, dass die Veranstaltung am Samstag unter Auflagen des Infektionsschutzes stattfinden kann. Das Gericht begründete seine Entscheidung nach Angaben des Spre­chers damit, dass keine Voraussetzungen für ein Verbot vorlägen.

Es gebe keine aus­reichenden Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefahr für die öffentli­che Sicherheit. Die Veranstalter hätten ein Hygienekonzept vorgelegt. Das Land habe nicht darlegen können, dass dieses nicht eingehalten werden solle. Auflagen für die De­mo seien nicht hinrei­chend geprüft worden.

Den Veranstaltern wurde nach den Worten des Gerichtssprechers die Auflage erteilt, den Standort der Hauptbühne etwas zu verschieben, damit genügend Platz ist. Zwischen Vi­deowänden muss ein Mindestabstand von 300 Metern bestehen. Zudem müsse der Veran­stalter durch regelmäßige Lautsprecherdurchsagen und Ordner sicherstellen, dass Teil­neh­mer der Kundgebung Mindestabstand einhalten.

Die Polizei hatte angeführt, dass durch die Ansammlung Zehn­tausender Menschen – oft ohne Maske und Abstand – ein zu hohes Gesund­heitsrisi­ko für die Bevölkerung entstehe. Das habe bereits die Demonstration gegen die Corona­politik am 1. August in Berlin ge­zeigt, bei der die meisten Demonstranten bewusst Hygie­neregeln ignoriert hätten.

Zu der Kundgebung morgen in Berlin hatte die Initiative „Querdenken 711“ aus Stuttgart 22.000 Teilnehmer auf der Straße des 17. Juni nahe dem Brandenburger Tor angemeldet. Die Versammlungsbehörde der Polizei hatte diese größere Demonstration und neun wei­tere kleinere Veranstaltungen vorgestern verboten.

Die Polizei bereitete sich trotz der unklaren Lagen auf Einsätze am Wochenende vor. Ber­lins Innensenator Andreas Geisel (SPD) kündigte an, Tausende Beamte aus mehreren Bundes­ländern und vom Bund zusammenzuziehen, um entweder das Demonstrationsver­bot oder aber Auflagen für die Teilnehmer durchzusetzen.

Bereits am 1. August waren in Berlin viele Tausend Menschen gegen das Vorgehen der Politik zur Eindämmung der Coronapandemie auf die Straße gegangen. Weil viele De­monstranten weder Abstandsregeln einhielten noch Masken trugen, löste die Polizei seinerzeit eine Kundgebung auf.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung