Eilantrag gegen Demonstrationsverbot: Warten auf Gerichtsentscheid

Berlin – Nach dem Verbot der geplanten Demonstration in Berlin gegen die Coronapolitik liegt eine erste Entscheidung dazu beim Berliner Verwaltungsgericht. Die Veranstalterinitiative „Querdenken 711“ aus Stuttgart legte erwartungsgemäß Widerspruch gegen die Verbotsverfügung der Berliner Polizei ein.
Ein entsprechender Eilantrag sei heute per Fax eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts falle wahrscheinlich morgen.
Klar ist, dass die Kontroverse um die Demonstration morgen voraussichtlich auch die nächste Gerichtsinstanz beschäftigen wird. Sowohl „Querdenken“ als auch Senator Geisel hatten angekündigt, wenn nötig auch vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen.
Die Demonstrationsanmelder wollen bei einer Niederlage sogar die oberste Instanz, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, anrufen.
Zu der Kundgebung übermorgen hatte die Initiative 22.000 Teilnehmer auf der Straße des 17. Juni nahe dem Brandenburger Tor angemeldet.
Die Versammlungsbehörde der Polizei hatte diese größere Demonstration und neun weitere kleinere Veranstaltungen am gestern verboten. In der neunseitigen Verfügung hatte sie das Verbot mit dem Gesundheitsschutz für die Bevölkerung begründet.
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