Gericht untersagt Jameda Veröffentlichung falscher Behauptung
Hamm – Eine Zahnärztin aus Essen hat sich mit Erfolg gegen die negative Bewertung durch eine Patientin im Ärztebewertungsportal Jameda gewehrt. Das Portal darf nicht mehr an der Behauptung einer Patientin festhalten, die klagende Zahnärztin verzichte auf eine Aufklärung/Beratung, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem gestern verkündeten Urteil.
Die Zahnärztin konnte demnach anhand ihrer Patientenunterlagen nachweisen, dass ihre Patientin, von der die Bewertung stammt, tatsächlich von ihr aufgeklärt worden war. Wenn insoweit von einer Aufklärung ausgegangen werden könne, sei die Bewertung auf dem Portal eine falsche Tatsachenbehauptung die Jameda nicht veröffentlichen dürfe, hieß es.
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