Bewertungsportal: Jamedas Neutralität weiterhin fragwürdig

Berlin – Mehrere Ärzte klagen erneut gegen das Arztbewertungsportal Jameda mit dem Ziel, ihre Profile löschen zu lassen. Darauf hat Rechtsanwalt Carsten Brennecke aus Köln jetzt hingewiesen. Seiner Meinung nach können Ärzte ihr Profil bei Jameda nach wie vor löschen lassen.
Zwar habe Jameda nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Änderungen auf seiner Internetseite vorgenommen. Diese sind Brennecke zufolge aber kosmetischer Natur. Es gebe weiterhin Ungleichbehandlungen auf dem Portal, sagte er. So werde auf dem Profil nicht zahlender Ärzte allgemeine Werbung eingeblendet, während Profile zahlender Ärzte werbefrei seien. Auf den Profilen nicht zahlender Ärzte würden zudem Werbeartikel eingeblendet, die angeblich von zahlenden Ärzten verfasst worden seien, sodass nun auf diesem Weg eine Umleitung auf zahlende Profile stattfinde.
Mitte Februar hatte der BGH entschieden, dass Jameda das Profil einer Kölner Dermatologin löschen muss. Grundlage des Urteils war, dass in der Gestaltung des Portals zahlende und nichtzahlende Ärzte ungleich behandelt wurden. Der BGH stellte damals fest, dass Jameda somit kein neutrales Bewertungsportal mehr sei und nicht zahlende Ärzte unter diesen Voraussetzungen nicht dulden müssen, dass ihr Profil gezeigt wird.
In Reaktion darauf hatte Jameda Änderungen an seiner Internetseite vorgenommen, die die Neutralität des Portals wiederherstellen sollten. Zum Beispiel wird auf den Profilen nicht zahlender Ärzte keine unmittelbare Werbung mehr eingeblendet. Viele Ärzte zeigen sich seither verunsichert, ob sie einen Anspruch auf Löschung ihres Profils haben.
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