Jameda muss Profile von zwei Ärzten löschen

Köln – Zwei Kölner Zahnärzte haben das Arzt-Bewertungsportal Jameda erfolgreich auf die Löschung ihrer Profile verklagt. Die ohne Einverständnis der Betroffenen angelegten Bewertungsseiten seien in der bisherigen Form unzulässig, entschied das Oberlandesgericht Köln heute.
Die Plattform verlasse in diesen Fällen die Rolle des „neutralen Informationsvermittlers“ und gewähre Ärzten, die für ihre dortige Präsenz zahlen, „verdeckte Vorteile“, argumentierte das Gericht laut einer Mitteilung (Az. 15 U 89/19 und 15 U 126/19).
Anders als zuvor das Landgericht, erklärte das Oberlandesgericht es allerdings nicht für grundsätzlich unzulässig, zahlenden Kunden des Portals zusätzliche Funktionen zur Verfügung zu stellen. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.
Hintergrund der Entscheidung sind Angebote, die Jameda seinen zahlenden Kunden ermöglicht hatte: Auf den Zahler-Profilen konnten die Kunden in einer älteren Version – anders als bei den Nicht-Zahlenden – unter anderem ein Foto hinterlegen und so ihre Seite attraktiver gestalten. Außerdem gab es bei den Zahlern keine Links auf andere, konkurrierende Ärzte in der Region.
Jameda betonte heute, man sei erfreut über das Urteil. Zwar sei das Gericht der Argumentation der Zahnärzte in einigen Punkten gefolgt. Es habe aber grundsätzlich das Recht von Jameda bestätigt, weiterhin alle Ärzte auf dem Portal zu listen.
Man sehe in dem Urteil auch den Auftrag, in Zukunft „noch klarer über unsere Arbeitsweise, Ziele und Angebote zu kommunizieren“, sagte Jameda-Geschäftsführer Florian Weiß. Es sei niemals das Anliegen, Patienten oder Ärzte über Angebote im Unklaren zu lassen.
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