Politik

Geschlechts­spezifische Medizin im Fokus

  • Freitag, 31. Januar 2020
/fieldwork, stock.adobe.com
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Berlin – Die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Besonderheiten kann nach Ansicht der Bundesregierung in der Medizin einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Ver­­sorgung und Patientensicherheit leisten.

Der wesentliche Einfluss des Geschlechts auf die Gesundheit sei mittlerweile gut unter­sucht und belegt, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag.

In ihrer Anfrage hatten die FDP-Abgeordneten kritisiert, dass geschlechtsspezifische Me­dizin gegenwärtig immer noch eine Randerscheinung im deutschen Gesundheits­wesen ist.

Zudem seien Frauen in medizinischen Studien unterrepräsentiert. Dadurch bestünde die Möglichkeit, dass mögliche positive wie negative Wirkungen auf die unter­schiedlichen Geschlechter nicht ausdifferenziert dargestellt werden könnten.

In diesem Zusammenhang verwies die Bundesregierung auf Paragraf 2b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, der Krankenkassen seit 2015 verpflichtet, geschlechtsspezifi­schen Besonderheiten Rechnung zu tragen.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wies darauf hin, 2018 einen eigenen För­derschwerpunkt zur „Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Besonderheiten in der Gesundheitsversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung“ aufgelegt zu haben.

Ziel sei es, mehr Wissen über frauen- und männerspezifische Erkrankungen sowie die Be­achtung der geschlechtsspezifischen Besonderheiten in der Versorgungspraxis zu erlang­en und geschlechtsspezifische Versorgungskonzepte und Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung zu entwickeln und zu erproben.

Des Weiteren habe das BMG zum Stand der Integration und Umsetzung der geschlechts­spezifischen Medizin in der medizinischen Ausbildung ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse sollen bis Mitte 2020 vorliegen.

hil/sb

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