Geschlechtsspezifische Medizin im Fokus

Berlin – Die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Besonderheiten kann nach Ansicht der Bundesregierung in der Medizin einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung und Patientensicherheit leisten.
Der wesentliche Einfluss des Geschlechts auf die Gesundheit sei mittlerweile gut untersucht und belegt, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag.
In ihrer Anfrage hatten die FDP-Abgeordneten kritisiert, dass geschlechtsspezifische Medizin gegenwärtig immer noch eine Randerscheinung im deutschen Gesundheitswesen ist.
Zudem seien Frauen in medizinischen Studien unterrepräsentiert. Dadurch bestünde die Möglichkeit, dass mögliche positive wie negative Wirkungen auf die unterschiedlichen Geschlechter nicht ausdifferenziert dargestellt werden könnten.
In diesem Zusammenhang verwies die Bundesregierung auf Paragraf 2b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, der Krankenkassen seit 2015 verpflichtet, geschlechtsspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wies darauf hin, 2018 einen eigenen Förderschwerpunkt zur „Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Besonderheiten in der Gesundheitsversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung“ aufgelegt zu haben.
Ziel sei es, mehr Wissen über frauen- und männerspezifische Erkrankungen sowie die Beachtung der geschlechtsspezifischen Besonderheiten in der Versorgungspraxis zu erlangen und geschlechtsspezifische Versorgungskonzepte und Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung zu entwickeln und zu erproben.
Des Weiteren habe das BMG zum Stand der Integration und Umsetzung der geschlechtsspezifischen Medizin in der medizinischen Ausbildung ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse sollen bis Mitte 2020 vorliegen.
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