Politik

Gesetzentwurf zur Organspende mit Widerspruchslösung

  • Freitag, 29. März 2019
/picture alliance, dpa, Jan-Peter Kasper
/dpa

Hamburg – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach haben sich nach Spiegel-Informationen in einem gemeinsamen Gesetzent­wurf zur Organspende auf eine Widerspruchslösung geeinigt. Noch in diesem Jahr will der Bundestag eine Neuregelung auf den Weg bringen, um die Zahl potenzieller Organ­spender zu erhöhen. Der nun erarbeitete Entwurf soll jetzt im Parlament zur Abstimmung gestellt werden, wie Spiegel Online berichtete.

Der Gruppenantrag, der von Abgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt wird, sieht demnach vor, dass jeder Bürger nach seinem Tod als potenzieller Organspender gelten soll, wenn er zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Weiter sehe der Entwurf vor, dass Bürger, die keine Organe spenden wollen, dies in einem Register dokumentieren müssten. Sie könnten jederzeit ihre Entscheidung selbst eintragen oder auch löschen.

Wenn kein Widerspruch in dem Register hinterlegt sei, gelte dies als Zustimmung. Aller­dings sollen laut Magazin Angehörige die Organentnahme ablehnen können, wenn sie glaubhaft machen, dass der Verstorbene kein Spender sein wollte, dies aber nicht doku­mentiert habe. Das Register solle bei einer Bundesbehörde angesiedelt werden, um den Schutz der Daten zu gewährleisten.

Lauterbach hielt den Vorschlag auf Spiegel-Anfrage für „extrem unbürokratisch“. Das Modell der Widerspruchslösung sei sehr sicher, „weil man ohne große Mühe eine Meinungs­änderung dokumentieren kann“.

Der Bundestag will den Angaben zufolge fraktionsoffen über die Neuregelung der Organ­spende abstimmen. Mindestens eine Parlamentariergruppe will einen Gegenvorschlag für ein Gesetz einbringen.

Zu den Initiatoren gehören Grünen-Chefin Annalena Baerbock und der CSU-Politiker Stephan Pilsinger. Dabei ist geplant, dass jeder Erwachsene sich etwa bei der Ausstellung des Personalausweises zu seiner Haltung gegenüber der Organspen­de äußert. Seine Entscheidung soll in einem Zentralregister erfasst werden, wobei sie jederzeit revidierbar sein soll.

Der 121. Deutsche Ärztetag hatte sich bereits im vergangenen Jahr nach einer kurzen Diskussion mehrheitlich für die Einführung einer Widerspruchslösung ausgesprochen. Die Delegierten forderten den Gesetzgeber damals auf, das Transplantationsgesetz (TPG) entsprechend zu verändern.

kna

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