Alternativer Gesetzentwurf zur Reform der Organspende vorgestellt

Berlin – In der Debatte um eine Neuregelung der Organspende in Deutschland gibt es seit heute einen zweiten Gesetzentwurf. Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten aus Union, SPD, FDP, Linken und Grünen präsentierte der Presse heute ihren Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsfreiheit bei der Organspende“. Dieser setzt explizit auf eine bewusste und freiwillige Entscheidung der Menschen und deren ausdrückliche Zustimmung zur Organspende.
Die interfraktionelle Parlamentariergruppe um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock, Linken-Chefin Katja Kipping, Hilde Mattheis (SPD), die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag, sowie Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) versteht ihren Entwurf als Alternative zur Einführung einer doppelten Widerspruchslösung, wie sie der bereits vorliegende Gesetzentwurf von einer ebenfalls interfraktionellen Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorsieht. Der lösungsorientierte Ansatz ihres Entwurfs wolle Lücken schließen, betonte Baerbock. Es mangele in der Bevölkerung nämlich nicht an der Bereitschaft zur Organspende, sondern an niedrigschwelligen Möglichkeiten, sich zu erklären.
Bewusste und freiwillige Entscheidung
Die Bereitschaft zur Spende solle bewusst und freiwillig bleiben und weder erzwungen noch von der Gesellschaft erwartet werden, sagte Maag. Es dürften keine Entscheidungspflichten geschaffen werden. Die Einführung einer Widerspruchslösung hält Maag deshalb für kontraproduktiv.
Während Spahn darauf setze, dass sich möglichst wenige Menschen bewusst gegen eine Organspende entschieden, wolle ihre Gruppe, dass möglichst viele Menschen einer Organspende bewusst zustimmten, betonte Kipping. „Schweigen ist keine informierte Einwilligung“, kritisierte sie Spahn. Dieser hatte vorgeschlagen, dass künftig prinzipiell jeder Organspender sein soll, der zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Der Entwurf der Gruppe um Baerbock sieht konkret ein bundesweites Onlineregister für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende vor, das für alle volljährigen Bürger sowie im Bedarfsfall für Kliniken einfach und sicher erreichbar sein soll. Eingerichtet werden soll es beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information, sagte Mattheis.
Dieses soll dann auch für die Überwachung zuständig sein. Regelmäßige Befragungen der Bürger sowie Hinweise auf die Registriermöglichkeit soll es beim Abholen von Ausweispapieren bei den zuständigen Stellen des Bundes und der Länder geben. Dort vor Ort soll eine Registrierung ebenso möglich sein wie online zu Hause.
Voraussetzung für die Nutzung des Registers sei jedoch eine entsprechende Aufklärung und ergebnisoffene Beratung der Menschen, betonte Aschenberg-Dugnus. Diese soll über Hausärzte, Infotelefone und Materialien gewährleistet werden. Konkret sollen Hausärzte ihre Patienten „bei Bedarf aktiv alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende“ beraten und dies extrabudgetär vergütet bekommen.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll den Arztpraxen dafür geeignetes Aufklärungsmaterial zur Verfügung stellen. Die Ärzte sollen ihre Patienten zur Eintragung in das Onlineregister ermutigen, aber sie gleichzeitig darauf hinweisen, dass es keine Verpflichtung zu einer Erklärung gibt. „Die Hausärzte sind die Fachleute, zu denen die Menschen in dieser Frage das meiste Vertrauen haben“, meinte die FDP-Politikerin. „Mit unserem Entwurf nehmen wir die Ängste und Unsicherheiten der Menschen ernst.“
Baerbock betonte, man dürfe das Vertrauen der Menschen in das Gesundheitswesen nicht zerstören. Dieses Anliegen vereine die Gruppe, die sich nach der Orientierungsdebatte zum Thema Organspende im Bundestag zusammengefunden habe. Sie sei zudem überzeugt, dass eine breite Mehrheit im Parlament für ihren Vorschlag erreicht werden könne.
Noch vor der Sommerpause sollen die beiden jetzt vorliegenden Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht werden. Die Abstimmung ist für den Herbst ohne Fraktionsvorgaben geplant.
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