Gesetzesentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen

Berlin – Menschen mit Behinderungen sollen im öffentlichen Raum künftig auf deutlich weniger Barrieren stoßen als bisher. Der Bund soll sämtliche Barrieren bis 2035 abbauen. Für ein entsprechendes Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes gab das Bundeskabinett grünes Licht, wie es in Regierungskreisen in Berlin hieß.
Auch bei Dienstleistungen, Transportunternehmen, Praxen und anderen Bereichen soll der Zugang für Menschen mit Behinderungen „spürbar und nachhaltig“ verbessert werden. Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) hatte ihren entsprechenden Entwurf bereits im Juli 2025 in die regierungsinterne Abstimmung gegeben – 20 Jahre nach dem Start des Behindertengleichstellungsgesetzes. Nach dem Kabinettsbeschluss sind nun Bundestag und Bundesrat am Zug.
Bis die neuen Verbesserungen umgesetzt sind, brauchen die Betroffenen teilweise Geduld. So soll bei den Gebäuden des Bundes vollständige Barrierefreiheit bis 2045 erreicht sein. Im privaten Bereich verzichtet das Gesetz ausdrücklich auf „detaillierte Barrierefreiheitsvorschriften“. Dokumentations- oder Berichtspflichten sollen nicht entstehen. Das Ziel: „individuelle, praktikable Lösungen“ im Bedarfsfall. „Dies trägt auch der Tatsache Rechnung, dass schon heute viele private Anbieter den Zugang zu ihren Angeboten barrierefrei gestalten.“
Im Streitfall soll zunächst ein niedrigschwelliges, kostenfreies Schlichtungsverfahren helfen können. Das Gesetz geht von 400 Fällen pro Jahr aus und veranschlagt die Kosten hierfür auf 36.000 Euro. Ansonsten kostet das Gesetz den Bund voraussichtlich maximal rund 2,9 Millionen Euro pro Jahr. Binnen 20 Jahren fallen laut Entwurf zudem einmalig knapp 70 Millionen Euro an.
Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Beeinträchtigung, weit mehr als die Hälfte davon mit einer schweren Behinderung. Für viele von ihnen sind Treppen, Stufen oder schmale Durchgänge ein Problem, für viele zum Beispiel auch digitale Inhalte ohne leicht verständliche Sprache oder Videos ohne Untertitel.
Barrierefreiheit umfasst auch in dem Gesetz nicht nur bauliche Barrieren, Gebärdensprache oder Braille-Schrift für Blinde. Auch Leichte Sprache soll verstärkt genutzt werden, also eine Ausdrucksweise mit kurzen, verständlichen Sätzen ohne Behördendeutsch und Fachbegriffen. Unternehmen sollen sich ohne Gebühr durch eine Bundesfachstelle Barrierefreiheit beraten lassen können. Hier soll ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache eingerichtet werden.
Neben Bescheiden, Verträgen und Vordrucken müssen künftig den Plänen zufolge auch alle Nachfragen und Hinweise der Behörden barrierefrei gestaltet werden. Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen sollen auf ihr Recht zur Beratung in einfacher Sprache hingewiesen werden.
„Endlich haben wir einen Regierungsentwurf für die Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes – aus inklusionspolitischer Sicht eines der wichtigsten Reformvorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Schließlich warten über zehn Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland darauf, dass Barrierefreiheit umfassend hergestellt wird und sie ihr verbrieftes Recht auf Teilhabe wahrnehmen können – auch im privaten Bereich“, sagte Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, zum Regierungsentwurf für die BGG-Reform.
Der UN-Fachausschuss habe dieses Versäumnis bei der Staatenprüfung 2023 angemahnt. Deshalb begrüße er es, dass sich das Kabinett nun mit diesem Gesetzesentwurf befasst und ihn beschlossen hat, so Dusel. Trotz einiger Verbesserungen werde jedoch das Hauptziel des Gesetzesentwurfs, Deutschland auch im privaten Bereich barrierefrei zu machen, nicht erreicht.
Zwar enthalte der Entwurf das Recht auf Bereitstellung so genannter angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen gegenüber Anbietern von Gütern und Dienstleistungen, also zum Beispiel von Arztpraxen, Kinos oder Geschäften, damit sie Zugang zu allen Angeboten haben. Doch dies allein werde die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in Deutschland nicht substanziell verbessern, denn nach dem Entwurf beinhalte dieses BGG niemals bauliche Veränderungen wie etwa die Verbreiterung einer Tür oder den Einbau eines Fahrstuhls. „So kommen wir aber langfristig nicht weiter, und die Modernisierung unserer Infrastruktur bleibt stecken. Dabei ist unsere alternde Gesellschaft zunehmend auf Barrierefreiheit angewiesen“, warnte Dusel.
Erschwerend komme hinzu, dass die rechtliche Durchsetzung allein Sache der Betroffenen bleibt und privaten Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen benachteiligen, keinerlei Sanktionen wie Bußgelder oder Schadensersatzzahlungen drohen. „Damit ist dieses Gesetz ein zahnloser Tiger.“
Ähnliche Kritik äußerte auch Ferda Ataman, unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung: „Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes ist eine verpasste Chance. Sie bringt minimale Fortschritte und schafft maximale Unsicherheit.“
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