Kappert-Gonther: Barrierefreiheit muss integraler Bestandteil der Gesundheitspolitik sein

Berlin – Die Maßgabe von Barrierefreiheit muss ein integraler Bestandteil der Gesundheitspolitik sein. Dies forderte heute Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Mitglied im Bundestagsausschuss für Gesundheit, im Rahmen eines Fachgespräches ein.
Der derzeitige Stand sei insbesondere bei der barrierefreien Versorgung für Frauen mit Behinderungen „erschütternd“, so Kappert-Gonther. Mit Blick auf den „enormen Gender-Health-Gap“ – also die Benachteiligung von Frauen in der medizinischen Forschung und Versorgung – gelte es, politisch die richtigen Rahmenbedingungen für eine „gerechte“ Gesundheitsversorgung zu setzen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte im November des vergangenen Jahres einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vorgelegt – ein Kabinettsbeschluss hierzu erfolgte allerdings bislang nicht.
Die geplanten Regelungen und Anpassungen werden von zahlreichen Organisationen und Verbänden als unzureichend kritisiert. So warnte etwa der Sozialverband Deutschland (SoVD), mit den im vorliegenden Referentenentwurf getroffenen Regelungen werde „die Barrierefreiheit in Deutschland nicht strukturell erhöht“. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht „deutlichen Nachbesserungsbedarf“.
Simone Fischer (Grüne), Sprecherin für Pflegepolitik ihrer Bundestagsfraktion, betonte, man wolle mit dem Fachgespräch das Thema barrierefreie medizinische Versorgung für Frauen mit Behinderungen sichtbarer machen, um weitere Verbesserungen anzustoßen.
Zwar sei unter Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), dem Vorgänger von Nina Warken (CDU), ein Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen erarbeitet und vorgelegt worden. Eine verlässliche Finanzierung oder auch einen klaren Zeitrahmen gebe es jedoch nicht. Die „strukturellen Defizite“ seien aber bereits lange bekannt.
Dies beginnt nach Aussagen von Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), schon bei der Erfassung des Barrierefreiheitsgrads von medizinischen Einrichtungen. Diese erfolge nicht einheitlich und basiere auf Selbstauskünften – was die Qualität und Verlässlichkeit einschränke.
Zudem sei der Aspekt der Versorgung von Menschen mit Behinderungen in der ärztlichen Aus- und Fortbildung ihrer Einschätzung nach bisher „kaum verankert“. Schlegel plädierte zudem für mehr entsprechende Forschung.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: