Gesundheitsämter haben vulnerable Gruppen im Blick

Berlin – Die Gesundheitsämter in Deutschland konzentrieren sich bei der Kontaktpersonennachverfolgung im Rahmen des Pandemiemanagements darauf, vulnerable Gruppen mit einem hohen Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf besonders zu schützen. Das sind etwa ältere oder chronisch kranke Menschen, in Einrichtungen der Pflege oder Eingliederungshilfe betreute Personen und andere.
„Eine generelle Kontaktpersonennachverfolgung ist personell nicht möglich – und wegen der häufig asymptomatischen Infektionen und milden Verläufe der Erkrankung auch nicht nötig“, sagte der Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) Johannes Nießen.
Er betonte, es sei aber wichtig, den Pandemieverlauf und die herrschenden Virusvarianten genau zu beobachten. „Entscheidend bleibt außerdem das Impfen“, sagte er. Grundsätzlich begrüßt der Verband das Stufenkonzept für die Anti-Corona-Maßnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Bundesministeriums für Justiz (BMJ).
Dieses setze aber voraus, dass die Bundesländer Maßnahmen, die sie bei Bedarf einführen könnten, gegebenenfalls schnell beschlössen. „Das Stufenkonzept folgt einer Winterreifen-Schneeketten-Logik“, so Nießen.
Die „Winterreifen“ seien als Basismaßnahmen immer vorgeschrieben, die „Schneeketten“ nur bei hohen Inzidenzen und einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems sowie der kritischen Infrastruktur – „aber dann müssen die Länder schnell reagieren und die zusätzlichen ‚Schneeketten-Maßnahmen‘ rasch einführen, zum Beispiel Personenobergrenzen bei Veranstaltungen“, so der BVÖGD-Vorsitzende.
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