Ärzteschaft

Gesundheitsämter haben vulnerable Gruppen im Blick

  • Donnerstag, 11. August 2022
/Georgy Dzyura, stock.adobe.com
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Berlin – Die Gesundheitsämter in Deutschland konzentrieren sich bei der Kontaktpersonennachverfolgung im Rahmen des Pandemiemanagements darauf, vulnerable Gruppen mit einem hohen Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf besonders zu schützen. Das sind etwa ältere oder chronisch kranke Menschen, in Einrich­tungen der Pflege oder Eingliederungshilfe betreute Personen und andere.

„Eine generelle Kontaktpersonennachverfolgung ist personell nicht möglich – und wegen der häufig asymp­to­matischen Infektionen und milden Verläufe der Erkrankung auch nicht nötig“, sagte der Vorsitzende des Bun­desverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) Johannes Nießen.

Er betonte, es sei aber wichtig, den Pandemieverlauf und die herrschenden Virusvarianten genau zu beobach­ten. „Entscheidend bleibt außerdem das Impfen“, sagte er. Grundsätzlich begrüßt der Verband das Stufenkon­zept für die Anti-Corona-Maßnahmen des Bundesminis­teriums für Gesundheit (BMG) und des Bundesministe­riums für Justiz (BMJ).

Dieses setze aber voraus, dass die Bundesländer Maßnahmen, die sie bei Bedarf einführen könnten, gegeben­enfalls schnell beschlössen. „Das Stufenkonzept folgt einer Winterreifen-Schneeketten-Logik“, so Nießen.

Die „Winterreifen“ seien als Basismaßnahmen immer vorgeschrieben, die „Schneeketten“ nur bei hohen Inzi­denzen und einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems sowie der kritischen Infrastruktur – „aber dann müssen die Länder schnell reagieren und die zusätzlichen ‚Schneeketten-Maßnahmen‘ rasch einführen, zum Beispiel Personenobergrenzen bei Veranstaltungen“, so der BVÖGD-Vorsitzende.

hil

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