Vermischtes

Gesundheitsämter in Baden-Württemberg kontaktieren Impfgegner

  • Freitag, 1. April 2022
/picture alliance, agrarmotive, Klaus-Dieter Esser
/picture alliance, agrarmotive, Klaus-Dieter Esser

Aalen – Im Zuge der Teilimpfpflicht haben Pflegeheime, Kliniken und ambulante Dienste in Baden-Würt­temberg Tausende ungeimpfte Mitarbeiter gemeldet. Nach Ablauf der Meldepflicht Mitte der Woche be­ginnt für die Gesundheitsämter ein umfangreiches Verfahren, dessen Ziel ein verbesserter Coronainfek­tions­schutz für vulnerable Gruppen in Einrichtungen des Gesundheitswesens ist.

Dafür hat etwa das Landratsamt im Ostalbkreis einen Pool von bis zu 15 Beschäftigten vorgesehen. Sie sollen rund Tausend Fälle bearbeiten, in denen weder ein Impf- oder Genesungsnachweis noch ein Attest vorgelegt wurden. Während man in Aalen mit Bordmitteln auskommt, hat das Stuttgarter Gesundheits­amt für das komplexe Prozedere nicht nur intern Personal verschoben, sondern auch kurzfristig beschäf­tigte Mitarbeitende angestellt.

Nun werden alle Gemeldeten schriftlich aufgefordert, dem Gesundheitsamt einen Immunisierungs­nach­weis oder eine ärztliche Befreiung vorzulegen. Wird daraufhin mitgeteilt, dass mit einer Impfserie bereits begonnen worden ist, oder Impfbereitschaft signalisiert, besteht zunächst Gelegenheit, die Impf­serie zu vervollständigen und entsprechende Nachweise zu erbringen.

Bei Zweifeln kann eine ärztliche Untersuchung angeordnet werden. Sollten keinerlei Nachweise vorge­legt werden oder sich die Vorbe­halte gegen erbrachten Nachweise erhärten, können die Behörden Betätigungs- oder Betretungsverbote aussprechen.

Im Rhein-Neckar-Kreis haben 745 Einrichtungen 3.055 Beschäftigtee gemeldet. „Das liegt etwas unter den von uns erwarteten Zahlen“, heißt es beim Landratsamt. „Allerdings hat das hohe Infektionsge­schehen der letzten Wochen sicherlich zu einer deutlichen Zunahme der aktuell als „genesen“ geltenden Personen geführt, die damit zumindest derzeit nicht unter die Meldepflicht fallen“, erklärt Sprecherin Silke Hartmann.

Kontrollen etwa in Pflegeheimen würden im Zug der mindestens einmal im Jahr vorge­sehenen Begehun­gen angekündigt oder nicht angekündigt vorgenommen. Ein IT-Programm mit den Daten der nicht ge­meldeten Mitarbeiter erleichtere die Kontrolle, ob tatsächlich für alle nicht gemel­deten Personen Immu­nitätsnachweise vorliegen oder eingesehen wurden.

Im Kreis Konstanz meldeten mehr als 120 Einrichtungen um die 800 Mitarbeiter. Meldungen wegen zweifelhafter Atteste habe es fast gar nicht gegeben. Beschäftigte legten die Nachweise ärztlicher Befrei­ung von der Impfpflicht aber dann häufiger vor, wenn sie zur Vorlage von Nachweisen aufgefordert wer­den. Bisher seien noch keine Stichproben vorgesehen.

„Wir bearbeiten derzeit die gemeldeten Fälle“, heißt es im Landratsamt. Den Gesamtüberblick habe man nicht. „Wir haben keine Kenntnis über die Exis­tenz jeglicher Einrichtungen wie zum Beispiel Soloselbst­ständige.“

Der Landrat im Ostalbkreis, Joachim Bläse, betont, dass bei der Entscheidung, einem ungeimpften Mitar­beiter die Tätigkeit zu untersagen, ein Ermessen besteht. „Das heißt, dass wir eine einzelfallbezo­gene Entscheidung treffen und dabei alle maßgeblichen Umstände berücksichtigen und gewichten müssen.“

Deshalb werde auch dem Arbeitgeber Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. In jedem einzelnen Fall würden der Infektionsschutz einerseits und die Versorgungssicherheit der Bewohner einer Einrichtung oder der Patienten sowie die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Einrichtung andererseits gegeneinander abgewogen.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung