Gesundheitsberufe: Weniger Zugangshürden für ausländische Bewerber in NRW

Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen (NRW) will ausländischen Bewerbern den Zugang zu einer Ausbildung in Pflege- und Gesundheitsberufen erleichtern. Vor allem geeignete Personen aus den Ländern Algerien, Indien, Iran, Marokko, Tunesien, Türkei und aus der Ukraine sollen davon profitieren.
Dank einer entsprechenden Allgemeinverfügung können sie nun die Gleichwertigkeit ihres Schulabschlusses mit einem Abschluss der Sekundarstufe I grundsätzlich ohne Einzelfallprüfung nachweisen, wie die Landesregierung ankündigte.
Auch für Bewerber aus anderen Ländern können Schulen der Pflege- und Gesundheitsfachberufe ab sofort eine Vorabanerkennung von Schulabschlüssen der Sekundarstufe I beantragen.
Bislang war der oft langwierige Nachweis einer zehnjährigen Schulausbildung und ausreichender Deutschkenntnisse ein Hemmschuh für den dringend notwendigen Zuzug ausländischer Nachwuchskräfte.
„Der demografische Wandel sowie der Arbeits- und Fachkräftemangel in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen erfordern hier neue Handlungsansätze und weniger Bürokratie“, sagte Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).
„Im Wettbewerb um die Fachkräfte von heute und morgen können wir nicht an den Verfahren von gestern festhalten“, ergänzte Schulministerin Dorothee Feller (CDU). Stattdessen müsse aktiv um sie geworben und ihnen der Berufseinstieg so leicht wie möglich gemacht werden.
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