Beschäftigung von Ärzten aus Drittstaaten als Assistenz in Praxen möglich

Mainz – Von heute an dürfen rheinland-pfälzische Arztpraxen Ärzte aus Drittstaaten ohne deutsche Approbation bis zu zwei Jahre lang als Assistenz beschäftigen.
Auf die Änderung haben die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP), Gesundheitsministerium und Landesgesundheitsamt hingewiesen. Sie sehen den Schritt als Baustein, um dem Ärztemangel gerade im ambulanten Bereich entgegenzuwirken, hieß es in einer Mitteilung.
Die neue Regelung betreffe Ärztinnen und Ärzte, die weder aus der Europäischen Union, noch aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz stammten und in Deutschland arbeiten wollten. Die Berufserlaubnis sei maximal zwei Jahre gültig.
Bislang sei es für die betroffenen Ärzte nur in Krankenhäusern möglich gewesen, als Assistenz zu arbeiten. Für Mediziner mit ausländischem Abschluss erweiterten sich nun die potenziellen Arbeitsgebiete, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Niedergelassene erhielten fachkundige Unterstützung und sogar potenzielle Nachfolger für ihre Praxen.
Man wolle Ärzte aus Drittstaaten in Rheinland-Pfalz integrieren, um die vertragsärztliche Versorgung in Zukunft zu verbessern und weiterhin sicherzustellen, sagte der KV-Vorstandsvorsitzende Peter Heinz. Durch die neue Option erreiche man „eine frühzeitige Bindung an den ambulanten Bereich“.
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