Ärzteschaft

Beschäftigung von Ärzten aus Drittstaaten als Assistenz in Praxen möglich

  • Donnerstag, 1. August 2024
/crizzystudio, stock.adobe.com
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Mainz – Von heute an dürfen rheinland-pfälzische Arztpraxen Ärzte aus Drittstaaten ohne deutsche Approba­tion bis zu zwei Jahre lang als Assistenz beschäftigen.

Auf die Änderung haben die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP), Gesundheitsministerium und Landesgesundheitsamt hingewiesen. Sie sehen den Schritt als Baustein, um dem Ärztemangel gerade im ambu­lanten Bereich entgegenzuwirken, hieß es in einer Mitteilung.

Die neue Regelung betreffe Ärztinnen und Ärzte, die weder aus der Europäischen Union, noch aus dem Euro­päischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz stammten und in Deutschland arbeiten wollten. Die Be­rufser­laubnis sei maximal zwei Jahre gültig.

Bislang sei es für die betroffenen Ärzte nur in Krankenhäusern möglich gewesen, als Assistenz zu arbeiten. Für Mediziner mit ausländischem Abschluss erweiterten sich nun die potenziellen Arbeitsgebiete, sagte Gesund­heitsminister Clemens Hoch. Niedergelassene erhielten fachkundige Unterstützung und sogar potenzielle Nachfolger für ihre Praxen.

Man wolle Ärzte aus Drittstaaten in Rheinland-Pfalz integrieren, um die vertragsärztliche Versorgung in Zu­kunft zu verbessern und weiterhin sicherzustellen, sagte der KV-Vorstandsvorsitzende Peter Heinz. Durch die neue Option erreiche man „eine frühzeitige Bindung an den ambulanten Bereich“.

may/dpa

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