Ärzteschaft

Gesundheitsein­richtungen müssen sich vor Hitzewellen schützen

  • Mittwoch, 3. November 2021
/Quality Stock Arts, stock.adobe.com
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Berlin – Der 125. Deutsche Ärztetag sieht Bund, Länder und Kommunen sowie die Einrichtungen des Ge­sundheitswesens in der Pflicht, umgehend Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Hitzewellen zu intensi­vieren und fordert die Bereitstellung der für den Aufbau resilienter Strukturen notwendigen Finanz­mittel. Das erklärten die Delegierten des Ärztetags gestern in Berlin.

Erforderlich seien dafür unter anderem eine deutliche Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und das Mitdenken von klimabedingten Gesundheitsaspekten für eine naturnahe, nachhaltige Städte­planung, um urbanen Hitzeinseln entgegenzuwirken.

„Der Anschluss der Gesundheitseinrichtungen an das Frühwarnsystem des Deutschen Wetterdienstes, die strukturelle und organisatorische Vorbereitung auf Hitzewellen (Hitzeaktionspläne), die Gebäudeanpas­sung mit Raumtemperaturüberwachung und das Schaffen kühler Aufenthalts- und Versorgungsbereiche, die Kooperation mit den Rettungsdiensten sowie kommunale Hitzeaktionsmaßnahmen sind weitere wesentliche Elemente zur Abwendung schwerwiegender gesundheitlicher Folgen von Hitzewellen“, heißt es in dem Beschluss des Ärztetags.

Neben der Patientengesundheit stellten Hitzeaktionspläne ebenfalls die Voraussetzung für den gesund­heitlichen Schutz von Mitarbeitern am Arbeitsplatz dar.

Hitzewellen nehmen zu

„Global schreitet die Erderwärmung voran. Bereits heute wird eine Zunahme der Durchschnitts­­tempe­ratur um 1,2 °C im Vergleich zur vorindustriellen Zeit verzeichnet“, heißt es zur Begründung in dem Be­schluss.

„Die im Rahmen des Klimawandels an Häufigkeit und Intensität zunehmenden Hitzewellen haben erheb­liche Auswirkungen auf die Gesundheit und stellen als klimawandelbedingte Naturkatastrophen hin­sichtlich Opferzahlen weltweit, aber auch in Deutschland, ein zunehmendes Problem für die öffentliche Gesundheit dar.“

Hitzestress und hohe bodennahe Ozonkonzentrationen während der Hitzewellen führten insbesondere bei älteren und gesundheitlich vorbelasteten Menschen zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen. „Die Sommer der Jahre 2003, 2006 und 2015 forderten jeweils eine hohe Zahl von hitzebedingten Todesfällen in Deutschland“, erinnerten die Delegierten.

„Im Jahr 2015 etwa waren es 6.100.“ Hitzetage von über 30 °C führten zudem vor allem bei älteren und gesundheitlich vorbelasteten Menschen zu einem deutlichen Anstieg der Krankenhauseinweisungen und einer erhöhten Inanspruchnahme von anderen Gesundheitseinrichtungen.

Vulnerable Gruppen schützen

Vor diesem Hintergrund forderten die Delegierten die Träger der Einrichtungen des Gesundheitswesens dazu auf, Maßnahmen einzuleiten, um vulnerable Gruppen und Erkrankte zu schützen und eine hitzebe­dingte Übersterblichkeit zu vermeiden. Für bauliche Anpassungen seien finanzielle Mittel bereitzu­stellen.

Zunehmende Risiken wegen ungenügender Hitzeanpassungen beständen vor allem für „Kleinkinder, Senioren und chronisch Kranke (Herz- und Lungenerkrankungen, Diabetes mellitus, neurologische und psychiatrische Erkrankungen) sowie für Pflegebedürftige, Personen mit Expositionen am Arbeitsplatz sowie am Wohnort und Obdachlose“, erklärte der Ärztetag.

„Wenn sich während einer mehrtägigen Hitzewelle Gebäude kritisch erwärmen, können Wohnungen und Einrichtungen ohne kühle Zufluchtsorte zu tödlichen Fallen werden.“ Dieses treffe auch auf Praxen und Krankenhäuser zu. Durch Wärmebelastungen ab 30 °C seien die Gesundheitsberufe zudem stark leis­tungsgemindert.

Der Ärztetag forderte die Träger von Gesundheitseinrichtungen zudem dazu auf, sich auch auf Über­schwemmungen vorzubereiten. Praxen, Krankenhäuser und andere Einrichtungen seien durch das Hochwasser in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Juli dieses Jahres massiv beeinträchtigt worden. „Die Vulnerabilität der Infrastruktur haben wir bislang unterschätzt“, erklärten die Delegierten.

„Jeder sollte daher in seinem Wirkbereich umgehend beginnen, sich mit umfassenden und konkreten Anpassungsmaßnahmen und Sicherheitskonzepten für die jeweiligen Einrichtungen zu befassen.“

fos

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