Gesundheitsetat steigt für das kommende Jahr leicht an

Berlin – Der Etat des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) soll für das Jahr 2020 leicht ansteigen. Das geht aus dem aktuellen Haushaltsentwurf des Bundestags hervor. Der Einzelplan 15 (ab Seite 2.327) umfasst 126 Seiten. Demnach sind im Bereich des BMG Ausgaben in Höhe von rund 15,33 Milliarden Euro vorgesehen. Das ist ein Plus von rund 20 Millionen Euro im Vergleich zu 2019.
Der mit Abstand größte Ausgabenposten entfällt wie in den Vorjahren auf den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, der seit 2017 bei 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben ist. Über Steuergelder finanziert werden damit die Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben, also etwa die beitragsfreie Familienversicherung von Kindern und Ehepartnern sowie Leistungen für Mutterschaft und Schwangerschaft. Die Personalausgaben im Einzelplan 15 steigen von rund 267 Millionen Euro auf rund 272 Millionen Euro.
Die Pflegeversorgung ist auch im Haushalt 2020 ein Schwerpunkt. So stehen 80,3 Millionen Euro vor allem für die Förderung privater Pflegezusatzversicherungen sowie eine bessere Pflegeversorgung zur Verfügung, ein Plus von rund 2,6 Millionen Euro im Vergleich zum Etat 2019.
Für die Förderung der privaten Pflegezusatzversicherungen werden allein Mittel in Höhe von rund 56,6 Millionen Euro veranschlagt. Zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger, die Pflegekampagne und die Qualifizierung für Pflegeberufe im Ausland stehen insgesamt 8,9 Millionen Euro zur Verfügung.
4,5 Millionen für Nationales Gesundheitsportal
Auf das Kapitel Prävention und Gesundheitsverbände entfallen Ausgaben in Höhe von 63,5 Millionen Euro, rund fünf Millionen Euro mehr als 2019. Für Aufklärungskampagnen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten sind 13,9 Millionen Euro vorgesehen.
Vier Millionen Euro stehen für Aufgaben im Zusammenhang mit der Migration und Integration im Gesundheitswesen zur Verfügung. Ferner dienen drei Millionen Euro der Bekämpfung von Diabetes mellitus. Für die Errichtung eines Nationalen Gesundheitsportals sind 4,5 Millionen Euro vorgesehen.
Weitere Mittel des Gesundheitsetats in Höhe von 129 Millionen Euro fließen in die Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, rund fünf Millionen Euro mehr als 2019. Modellprojekte zur telemedizinischen integrierten Versorgung und zur Förderung von Testregionen sollen mit 6,5 Millionen Euro gefördert werden.
Für das internationale Gesundheitswesen sind überdies Mittel in Höhe von 121,5 Millionen Euro veranschlagt, knapp elf Millionen Euro mehr als 2019. Die Beiträge an internationale Organisationen schlagen mit 29,5 Millionen Euro zu Buche, davon gehen allein 26,9 Millionen Euro an die Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Neben dem Gesundheitsministerium umfasst der Einzelplan 15 auch die Etats der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Insgesamt umfasst der Bundeshaushalt für das Jahr 2020 rund 359,8 Milliarden Euro. Gegenüber dem Soll für 2019 steigt der Etat damit um 3,396 Milliarden Euro (+0,95 Prozent). Eine Nettokreditaufnahme des Bundes ist nicht vorgesehen. Den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt berät der Bundestag in erster Lesung vom 9. bis 13. September 2019.
Der Haushaltsausschuss wird die Einzelpläne nach aktueller Planung zwischen dem 25. September und 13. November 2019 beraten. Anfang November 2019 wird zudem die für den Bundeshaushalt 2020 maßgebliche Steuerschätzung vorliegen. Die sogenannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses ist für den 14. November 2019 vorgesehen. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsgesetzes in der Ausschussfassung ist vom 25. bis zum 29. November 2019 terminiert.
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