Gesundheitsfonds soll 2022 weitere sieben Milliarden Euro bekommen

Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will den Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2022 auf 14 Milliarden Euro erhöhen. Das sind noch einmal sieben Milliarden Euro mehr, als bislang schon zugesagt. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Ministeriums hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Damit zahlt der Staat in den Gesundheitsfonds im kommenden Jahr insgesamt 28,5 Milliarden Euro ein. Normalerweise liegt der jährliche Steuerzuschuss zum Gesundheitsfonds bei 14,5 Milliarden Euro. Damit hofft die Bundesregierung, dass der allgemeine Beitragssatz bei 1,3 Prozent stabil gehalten werden kann.
„Ohne zusätzliche Finanzmittel des Bundes für das Jahr 2022 wären erhebliche Zusatzbeitragssatzsteigerungen zu Lasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erwarten", schreibt das Ministerium in dem Entwurf.
Ebenso wird aufgrund der wirtschaftlichen Situation wegen der Coronapandemie erwartet, dass es auch im Jahr 2022 zu „konjunkturbedingten Mindereinnahmen“ kommen könne. Zudem hatte das BMG die Reserven der Krankenkassen 2021 abgeschmolzen und daraus bereits acht Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds fließen lassen.
Verordnung setzt auf Prognose des Schätzerkreises auf
Grundlage für den Verordnungsentwurf ist die Prognose des Schätzerkreises aus Vertretern des BMG, des Bundesamts für soziale Sicherung sowie des GKV-Spitzenverbands. Der Schätzerkreis rechnete laut eigener Mitteilung von Ende vergangener Woche mit GKV-Ausgaben von rund 284,2 Milliarden Euro und Einnahmen von 256,8 Milliarden Euro für das Jahr 2022.
Darin einbezogen ist der übliche Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Milliarden Euro und eine bereits mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) beschlossene einmalige Bundesfinanzspritze von sieben Milliarden Euro.
Eingerechnet waren auch 2,1 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Die Finanzlücke zwischen Einnahmen und Ausgaben der GKV für das kommende Jahr berechnete der Schätzerkreis somit auf 27,4 Milliarden Euro für 2022.
Da gesetzlich festgeschrieben wurde, dass die Zusatzbeiträge im nächsten Jahr bei durchschnittlich 1,3 Prozent stabil gehalten werden sollen, das sind nach Angaben des AOK Bundesverbandes rechnerisch in etwa 20,5 Milliarden Euro an zusätzlichen Einnahmen für die Krankenkassen – muss die Lücke von weiteren rund sieben Milliarden Euro durch frisches Geld vom Bund geschlossen werden.
Das setzt das BMG mit der Verordnung nun um. Der Entwurf muss nun mit dem Bundesfinanzministerium abgestimmt werden. Die Krankenkassen hatten direkt nach Bekanntwerden der Daten aus dem Schätzerkreis auf eine schnelle Finanzierungszusage gedrängt, um Planungssicherheit zu erhalten.
Bereits im Sommer, als die Politik das GVWG mit einer Zusage von sieben Milliarden Euro mehr für 2022 verabschiedet hatte, hatten die Krankenkassen gewarnt, dass die Finanzzusage zu niedrig sei. Sie hatten schon damals auf Zusagen aus Gesprächen mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) noch vor der Bundestagswahl gesetzt.
Der Minister hatte allerdings keine Zusagen vor der Wahl geben wollen, sich aber im GVWG die rechtliche Möglichkeit eingeräumt, bis Ende des Jahres im „Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und mit Zustimmung des Deutschen Bundestages“ den Zuschuss noch einmal erhöhen zu können. Man habe die Berechnungen des Schätzerkreises abwarten wollen, hieß es.
Der Bundestag, der kommende Woche erstmals nach der Bundestagswahl zusammentritt und sich konstituiert, muss in den nächsten Wochen über den erhöhten Bundeszuschuss entscheiden. Erwartet wird dies für eine der Sitzungswochen im November.
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