Politik

Gesundheitskarte für Flüchtlinge jetzt auch in NRW

  • Freitag, 28. August 2015

Düsseldorf – Als erstes Flächenland führt Nordrhein-Westfalen eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge (G-Karte NRW) ein. Eine entsprechende Rahmenvereinbarung wurde heute in Düsseldorf vom Landesgesundheitsministerium sowie AOK NordWest, AOK Rheinland/Hamburg, Novitas BKK, Knappschaft, DAK Gesundheit, Techniker Krankenkasse und Barmer GEK unterzeichnet.

Kommunen, die der Vereinbarung über die G-Karte NRW beitreten, können die Gesundheitskarte für die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge künftig sofort bei einer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. „Mit der Rahmenvereinbarung schaffen wir die Voraussetzungen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen und zur Entlastung der Kommunen“, erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens. So könnten Flüchtlinge in NRW künftig direkt zum Arzt gehen, Kommunen ihren büro­kratischen Aufwand bei der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge reduzieren.

Bislang müssen Flüchtlinge in der Regel innerhalb von bis zu 15 Monaten nach ihrer Ankunft einen Behandlungsschein bei der örtlichen Behörde beantragen, bevor sie einen Arzt aufsuchen dürfen. Dabei entscheiden kommunale Beschäftigte über die Behandlungsnotwendigkeit. Nach Einschätzung der Bundesärztekammer (BÄK) birgt diese Vorgehensweise jedoch die Gefahr, dass gravierende gesundheitliche Probleme übersehen oder falsch bewertet werden. „Nur medizinisch ausreichend geschultes Personal kann körperliche und seelische Krankheiten adäquat erkennen und angemessene Maßnahmen in die Wege leiten“, betont BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery in einem Video-Statement.

Vor diesem Hintergrund fordert die Kammer die bundesweite Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge. Derzeit haben Hamburg und Bremen eine entsprechende Lösung umgesetzt, Thüringen plant die Einführung.

hil

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