Politik

Gesundheits­ministerium will Arztvorbehalt für Influenzatests abschaffen

  • Dienstag, 7. März 2023
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Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will den Arztvorbehalt für Influenzatests aufheben. Das sieht ein aktueller Referentenentwurf für eine dritte Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabe­verordnung (MPAV) vor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Damit versucht das Ministerium nach eigenen Angaben, den realen Verhältnissen Rechnung zu tragen: Denn die Anwendung diagnostischer Selbsttests hat sich während der COVID-19-Pandemie als Alltagshandlung etabliert.

Mittlerweile bieten deshalb viele Apotheken Kombinationstests an, die nicht nur SARS-CoV-2 detektieren, son­dern auch Influenza-A/B und RS-Viren. Allerdings ist der Nachweis von Influenzaviren laut Infektions­schutz­gesetz (IfSG) meldepflichtig, ihre Feststellung unterliegt deshalb dem Arztvorbehalt.

Das will das BMG nun ändern. „Nachdem während der COVID-19-Pandemie die Nutzung von Selbsttests in der Bevölkerung selbstverständlich geworden ist, gibt es keinen Grund, dass dies bei Influenza A+B anders sein sollte“, heißt es ihm Referentenentwurf.

Auch verhindere die Nutzung von Selbsttests durch Laien nicht die Diagnostik durch die Ärzteschaft. Vielmehr würden die Vorteile überwiegen: So sei zum einen davon auszugehen, dass die überwiegende Zahl der positiv Getesteten entweder im Anschluss eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen werde, um eine Krankschreibung oder ein Arzneimittel zu erhalten, oder aber sich zumindest in Isolation begebe.

Zum anderen sei es möglich, dass ebenjene positiv getestete Person keinen Arzt aufsuche, sich aber trotzdem zumindest in Isolation begebe und Kontakte meide. Die Empfehlungen bezüglich ARE-Infektionen (Kontakt­reduktion, Ruhe, Trinken und so weiter) würden davon unberührt bleiben, so das BMG.

lau

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