Gesundheitsportal von Bundesregierung darf weiter online bleiben

Köln – Ein von der Bundesregierung betriebenes Gesundheitsportal im Internet darf einer Gerichtsentscheidung zufolge weiter online bleiben.
Das Verwaltungsgericht Köln wies die Unterlassungsklage eines Verlags gegen das Onlineportal Gesund.bund.de des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ab, wie das Gericht gestern mitteilte. Dem Verlag fehle es an der erforderlichen Klagebefugnis.
Laut Gerichtsangaben sieht der Verlag Wort & Bild, der unter anderem das Portal Apotheken-umschau.de betreibt, in dem staatlichen Angebot eine direkte Konkurrenz zu seinen eigenen Gesundheitsmedien.
Auf dem sogenannten Nationalen Gesundheitsportal stellt das BMG demnach seit 2020 kostenfrei wissenschaftlich geprüfte Gesundheitsinformationen bereit. Der Verlag sehe darin einen Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne der Presse.
Wie das Gericht zur Begründung erklärte, schützt das aus dem Grundgesetz abgeleitete Staatsfernegebot der Medien den demokratischen Meinungsbildungsprozess vor staatlichen Einflüssen.
Es begründe aber kein individuelles Recht des Verlags, aus dem er einen Unterlassungsanspruch ableiten könne. Insofern sei der Verlag nicht klagebefugt. Das Gericht entschied demnach nicht inhaltlich darüber, ob das Gesundheitsportal gegen das Staatsfernegebot der Medien verstößt.
Im Jahr 2022 hatte das Landgericht Bonn dem Verlag Recht gegeben. Das Oberlandesgericht Köln hob das Urteil aber 2024 aus formalen Gründen auf und verwies den Fall an das Kölner Verwaltungsgericht. Gegen die nun gestern gefallene Entscheidung ist Berufung vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.
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