Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht

Berlin – Die Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht ist, dass unabhängig von der Art der Erkrankung, dem sozialen Status, der Herkunft, Nationalität und dem Aufenthalts- und Versicherungsstatus gilt. Das hat die Die Bundesärztekammer (BÄK) betont. Die BÄK hat bereits vor 25 Jahren das Amt eines Vorstandsbeauftragten für Menschenrechte eingerichtet.
Anlässlich dieses Jubiläums hat der Vorstand der BÄK jetzt in einer Resolution betont, dass es Aufgabe des Gesetzgebers sei, notwendige Gesundheitsdienste und -leistungen für alle in Deutschland lebenden Menschen zugänglich zu machen und entsprechende rechtliche sowie finanzielle Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen.
„Gesundheitsversorgung ist eine genuin staatliche Aufgabe und kann nicht von der Zivilgesellschaft voll umfassend abgedeckt werden“, heißt es darin. Ehrenamtliche Strukturen könnten nicht die gleiche Verbindlichkeit für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz herstellen.
„Darüber hinaus sind präventive Schutzvorkehrungen zur Bekämpfung der wachsenden Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte in der direkten Patient-Arzt-Interaktion zu schaffen“, fordert der BÄK-Vorstand in der Resolution weiterhin.
Auch der 124. Deutsche Ärztetag hatte sich in diesem Jahr mit der Thematik befasst und klargestellt, dass die Gewährleistung der Notfallbehandlung unabhängig vom Versicherten- oder Aufenthaltsstatus zentraler Bestandteil des ärztlichen Selbstverständnisses sei.
Die BÄK begrüßt in diesem Zusammenhang die Ankündigung der künftigen Bundesregierung im Koalitionsvertrag, für Menschen mit ungeklärtem Versicherungsstatus, wie insbesondere Wohnungslose, den Zugang zur Krankenversicherung und zur Versorgung im Sinne der Betroffenen klären zu wollen.
„Positiv ist außerdem, dass die neue Bundesregierung die Meldepflichten von Menschen ohne Papiere überarbeiten will, damit Kranke nicht von einer Behandlung abgehalten werden“, hieß es aus der BÄK.
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