Ärztliche Versorgung für Menschen ohne Papiere: Beschwerde an EU-Kommission
München/Brüssel – Die Hilfsorganisation Ärzte der Welt unterstützt mit mehr als 30 anderen Organisationen die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ bei einer förmlichen Beschwerde an die Europäische Kommission.
Darin macht sie auf den Missstand aufmerksam, dass die vorgeschriebene Datenweitergabe an die Ausländerbehörde Menschen ohne Papiere davon abhalte, ihr verfassungs- und europarechtlich verbürgtes Recht auf medizinische Versorgung wahrzunehmen.
„Die Folgen: Lebensbedrohliche Erkrankungen bleiben unbehandelt, Schwangere können nicht zur Vorsorgeuntersuchung und COVID-19-Infektionen werden nicht entdeckt“, warnt Ärzte der Welt. Zwar haben Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus in Deutschland formal einen Anspruch auf eine medizinische Grundversorgung.
Sobald sie sich an die Sozialbehörde wenden, um den dafür erforderlichen Behandlungsschein zu erhalten, drohe jedoch die Abschiebung. Denn die Sozialbehörde ist durch den Paragrafen 87 des Aufenthaltsgesetzes dazu verpflichtet, Menschen ohne Papiere an die Ausländerbehörde zu melden.
„Menschen aus zweifelhaften migrationspolitischen Gründen vom Menschenrecht auf Gesundheitsversorgung auszuschließen, ist nicht nur moralisch inakzeptabel, sondern auch unionsrechtswidrig,“ sagte Ärzte der Welt-Direktor François De Keersmaeker.
Grundsätzlich ist jede Person oder Organisation berechtigt, sich mit einer Beschwerde an die EU-Kommission zu wenden, um Verstöße gegen das EU-Recht anzuzeigen. Die Kommission prüft die Beschwerde innerhalb eines Jahres und leitet eventuell ein Vertragsverletzungsverfahren ein.
Mehr als 80 Organisationen fordern im Rahmen der Kampagne „#GleichBeHandeln“ eine Abschaffung der Übermittlungspflicht für den Gesundheitsbereich, unter anderem mittels einer Petition. Diese haben bislang rund 22.000 Personen unterschrieben.
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