Ärzteschaft

Ärztliche Versorgung für Menschen ohne Papiere: Beschwerde an EU-Kommission

  • Mittwoch, 25. August 2021

München/Brüssel – Die Hilfsorganisation Ärzte der Welt unterstützt mit mehr als 30 anderen Organisati­o­nen die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ bei einer förmlichen Beschwerde an die Europäische Kom­mis­sion.

Darin macht sie auf den Missstand aufmerksam, dass die vorgeschriebene Datenweitergabe an die Aus­länderbehörde Menschen ohne Papiere davon abhalte, ihr verfassungs- und europarechtlich verbürgtes Recht auf medizinische Versorgung wahrzunehmen.

„Die Folgen: Lebensbedrohliche Erkrankungen bleiben unbehandelt, Schwangere können nicht zur Vor­sor­geuntersuchung und COVID-19-Infektionen werden nicht entdeckt“, warnt Ärzte der Welt. Zwar haben Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus in Deutschland formal einen Anspruch auf eine medizini­sche Grundversorgung.

Sobald sie sich an die Sozialbehörde wenden, um den dafür erforderlichen Behandlungsschein zu erhal­ten, drohe jedoch die Abschiebung. Denn die Sozialbehörde ist durch den Paragrafen 87 des Aufent­haltsge­setzes dazu verpflichtet, Menschen ohne Papiere an die Ausländerbehörde zu melden.

„Menschen aus zweifelhaften migrationspolitischen Gründen vom Menschenrecht auf Gesundheitsver­sorgung auszuschließen, ist nicht nur moralisch inakzeptabel, sondern auch unionsrechtswidrig,“ sagte Ärzte der Welt-Direktor François De Keersmaeker.

Grundsätzlich ist jede Person oder Organisation berechtigt, sich mit einer Beschwerde an die EU-Kom­mission zu wenden, um Verstöße gegen das EU-Recht anzuzeigen. Die Kommission prüft die Beschwerde innerhalb eines Jahres und leitet eventuell ein Vertragsverletzungsverfahren ein.

Mehr als 80 Organisationen fordern im Rahmen der Kampagne „#GleichBeHandeln“ eine Abschaffung der Übermittlungspflicht für den Gesundheitsbereich, unter anderem mittels einer Petition. Diese haben bislang rund 22.000 Personen unterschrieben.

hil

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