Gesundheitswissenschaftler kritisiert Sonderstellung der Homöopathie
Bremen – Scharfe Kritik an der rechtlichen Sonderstellung der Homöopathie in Deutschland übt der Bremer Gesundheitswissenschaftler Norbert Schmacke. Er kritisiert, dass der Gesetzgeber die Homöopathie für die Behandlung von Erkrankungen bereits dann legitimiert, wenn ihre Vertreter dies für ausreichend begründet halten und eine entsprechende Nachfrage unter Kranken besteht.
Die Argumente dafür, diese Therapieart zu schützen, seien also nicht methodisch anerkannte Belege für den Nutzen des Verfahrens, sondern lediglich ein Binnenkonsens unter den Anbietern und Akzeptanz beziehungsweise Nachfrage bei den Nutzern. „Derart unterschiedliche Maßstäbe im Vergleich zur so genannten Schulmedizin sind unter dem Gesichtspunkt des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ethisch nicht verantwortbar“, sagte Schmacke.
Der Wissenschaftler vom Institut für Public Health und Pflegeforschung im Fachbereich Human- und Gesundheitswissenschaften der Universität Bremen kritisiert, dass Homöopathen sogar so weit gingen, alleinige Heilungserfolge durch Homöopathika auch bei gravierenden Erkrankungsbildern wie Krebs und Schlaganfall zu versprechen. Nur der Gesetzgeber könne diese überkommene Tradition der Sonderbehandlung besonderer Therapieverfahren beenden. Die Beliebtheit der Homöopathie sei kein Gegenargument.
Allerdings appelliert der Bremer Gesundheitsforscher an die Schulmedizin, sich stärker als bisher für subjektive Krankheitstheorien und Bewältigungsstrategien zu interessieren.
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