Ärzteschaft

Gassen: Keine Homöopathie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Montag, 22. Mai 2017

Freiburg – Homöopathie gehört nach Meinung des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es fehle ihr jeglicher Nutzennachweis, sagte Andreas Gassen heute in Freiburg.

„Es ist doch absurd, wie viel Geld manche gesetzliche Versicherung für Kügelchen und Tinkturen aus dem Fenster wirft, deren Wirksamkeit – selbst nach eigenem Bekunden der Kassen – nicht belegt ist“, so der KBV-Chef. Er forderte, dass die Krankenkassen grundsätzlich keine homöopathischen Leistungen finanzieren dürfen. „Auch nicht als Satzungsleistung, solange der Nutzen nicht nachgewiesen ist“, sagte Gassen.

Einzig wissenschaftlich begleitete Erprobungsregelungen dürften Ausnahmen davon darstellen. „Homöopathie ist in Ordnung, es ist aber nicht in Ordnung, diese mit GKV-Geldern zu finanzieren“, erklärte Gassen mit Nachdruck auf der Pressekonferenz in Freiburg vor Journalisten.

hil/sb

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