Politik

Gewalt gegen Pflegekräfte: Strafgesetzbuch anpassen

  • Donnerstag, 16. Mai 2024
/patila, stock.adobe.com
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Berlin – Für eine Anpassung im Strafgesetzbuch (StGB) mit Blick auf die zunehmenden Probleme von Gewalt gegen Pflegekräfte plädierte gestern Claudia Moll (SPD), Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung.

Im Rahmen einer Veranstaltung in der Geschäftsstelle der Pflegebevollmächtigten verwies Moll darauf, dass im Jahr 2020 eine Strafrechtsverschärfung gegeben habe, nach der Gewalt gegen Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme mit bis zu fünf Jahren bestraft werden können. Es sei aus ihrer Sicht denkbar, diese Regelung auszuweiten.

Laut Claudia Vaupel von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) muss die Mehrheit der Pflegekräfte verbale und/oder körperliche Gewalterfahrungen erleben. Diese Erfahrungen gehörten derzeit quasi „leider mit zum Anforderungsprofil“ und hätten insbesondere psychische Auswirkungen.

Als Berufsgenossenschaft leiste man Hilfe und Beratung und biete Qualifizierungsangebote zum Thema, so Vaupel. Sie appellierte an Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, systematische Gewaltmanagementkonzepte zu implementieren – inklusive Gefährdungsbeurteilungen für verschiedene Versorgungssettings und Ansätzen zur Stärkung des Handlungswissens. Bislang verfügten nur etwa ein Drittel der Einrichtungen über ein solches Gesamtkonzept.

Auch Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW), betonte, die Arbeitgeber seien gefragt. Pflegekräfte und weitere Gesundheitsberufe dürften mit dem Thema Gewalt nicht alleine gelassen werden. Dafür sei eine entsprechende Vorgesetztenstruktur und -kultur erforderlich.

aha

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