Ärzteschaft

Gewalt in Arztpraxen alltäglich

  • Montag, 7. Mai 2018
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Berlin – Statistisch betrachtet kommt es täglich zu mindestens 288 Fällen von körperlicher Gewalt gegen niedergelassene Ärzte und ihre Praxisteams. Jeder vierte an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Arzt hat in seinem Berufsleben schon Erfahrung mit körperlicher Gewalt seitens von Patienten gemacht. Das geht aus ersten Daten des Ärztemonitor 2018 hervor. Die Bild am Sonntag hatte als erste berichtet.

Weitaus höher sind die Vorkommnisse von verbaler Gewalt. Mit bundesweit 2.870 Fällen täglich haben sie vier von zehn Ärzten schon erlebt. Laut der Befragung nimmt verbale Gewalt zu, je größer die Praxis ist, während körperliche Gewalt zunimmt, je kleiner die Praxis ist. Zur Anzeige bringen die Ärzte etwa jeden vierten tätlichen Angriff.

Respekt hat abgenommen

„Meistens entzünden sich die Angriffe daran, dass Patienten nicht das bekommen, was sie wollen“, sagte Dirk Heinrich, Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde in Hamburg. „Manche wollen sofort drankommen, andere fordern bestimmte Medikamente.“ Generell habe der Respekt vor Ärzten in den vergangenen Jahren deutlich abgenommen, erklärte der Mediziner, der Bundesvorsitzender des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands (NAV-Virchow-Bund) ist.

„Hier spiegeln sich Entwicklungen in unserer Gesellschaft wider: fehlender Respekt und ein hemmungsloser Egoismus“, sagte Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Für die Entwicklung macht Gassen einzelne Politiker und Krankenkassenvertreter mitverantwortlich. Wer ständig einen kompletten Berufsstand herabwürdige, brauche sich nicht zu wundern und Krokodilstränen zu weinen, wenn dies dann schließlich zur Gewalt in Praxen führe, sagte er.

Beide forderten die Politik auf, die ambulant und stationär tätigen Ärzte in den Straftatbestand „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB)“ mit aufzunehmen. Das 52. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften ist am 30. Mai vergangenen Jahres in Kraft getreten. Durch die jüngste Änderung des Gesetzes Ende April haben tätliche Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienstmitarbeiter ein höheres Strafmaß erhalten. Ärzte und ihr medizinisches Personal wurden dabei nicht berücksichtigt.

Der Ärztemonitor ist die deutschlandweit größte Befragung ambulant tätiger Ärzte und Psychotherapeuten, die die KBV und der NAV-Virchow-Bund alle zwei Jahre in Auftrag geben. Das Institut für angewandte Sozialwissenschaften (infas) hat seit Februar rund 11.000 Niedergelassene telefonisch zu ihrer Arbeitssituation befragt. Pro Jahr gibt es rund eine Milliarde Arzt-Patienten-Kontakte und über 600 Millionen Behandlungsfälle im Rahmen der ambulanten Versorgung in den Praxen der Niedergelassenen.

dpa/kna/may

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