Politik

GKV-Finanzen: GMK-Vorsitzende fordert Kompromissvorschlag vom Bund

  • Mittwoch, 19. November 2025
/picture alliance, Nicolas Armer
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Berlin – Im Vorfeld der Bundesratsabstimmung über einen Vermittlungsausschuss zu den Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verhärten sich die Fronten zwischen Bund und Ländern. Nachdem Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am Montag in einem Brief sowie beim Krankenhaustag in Düsseldorf die Länder davor gewarnt hatte, dem entsprechende Gesetz mit dem „kleinen Sparpaket“ nicht zu zustimmen, widerspricht nun die amtierende Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK): Es sei der „falsche Weg“ die notwendige Beitragsstabilisierung der GKV bei den Kliniken zu veranschlagen.

„Die verlässliche und notwendige Finanzierung der Krankenhäuser und die Beitragsstabilität der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden“, appelliert GMK-Vorsitzende Katharina Schenk (SPD), Gesundheitsministerin in Thüringen, in einer Mitteilung. Sie erwarte, „dass es einen Kompromissvorschlag seitens des Bundes geben wird.“

Dem Vernehmen nach gab es inzwischen auch Gespräche zwischen den Gesundheitspolitikerinnen und -politikern der SPD-Bundestagsfraktion und den Ministerinnen und Ministern in SPD-geführten Gesundheitsministerien. Das dort besprochene Papier hatte nach Informationen des Deutschen Ärzteblatts vor allem Ideen des gesundheitspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, Christos Pantazis, die er bereits bei der ersten Anhörung zum Gesetz im Bundestag vorgetragen hatte. Er setzte dabei vor allem auf Einsparungen bei der Terminservicestelle der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten.

Zur Erinnerung: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte ein „kleines Sparpaket“ in Höhe von zwei Milliarden Euro aufgelegt, um mögliche Beitragssteigerungen in der GKV zu verhindern. Mit 1,8 Milliarden Euro werden durch die Aussetzung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel bei den Finanzen für die Krankenhäuser am meisten gespart.

Diese wehren sich dagegen deutlich – auf Betreiben von Thüringen schlagen die Bundesländer nun einen Vermittlungsausschuss vor. Ministerin Warken hatte den Ländern daraufhin einen Brief geschrieben, in dem sie auf eine zügige Verabschiedung des Gesetzes drängt: „Sollen die Regelungen tatsächlich infrage gestellt werden, würden die Krankenkassen die entlastende Wirkung in ihrer bis Mitte Dezember abschließenden Haushaltsplanung und damit der Festsetzung ihrer Zusatzbeiträge nicht mehr berücksichtigen“, so die Bundesministerin.

Abgestimmt wird am Freitag – eine Vorentscheidung könnte es schon morgen Abend geben im sogenannten „Kamingespräch“, in dem sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten vorab absprechen.

Schenk argumentiert in ihrer Mitteilung von heute, dass es „im gemeinsamen Interesse der Länder und des Bundes liegen sollte, dass die Krankenhäuser die nächsten vier Jahre finanziell planungssicher überbrücken können, bis die Krankenhausreform und die darin vorgesehene Finanzierungsumstellung greift." Aus ihrer Sicht sei der – vom Bundestag vor zwei Wochen beschlossene – Vorschlag, bei den Kliniken momentan 1,8 Milliarden Euro zu sparen, „wenig konsistent“.

Auf der einen Seite werde gemäß dem Koalitionsvertrag den Kliniken vier Milliarden Euro gegeben, dann aber „nahezu im gleichen Atemzug 1,8 Milliarden Euro wieder gekürzt“, beklagt Schenk. Und weiter: „Dazu kommt, dass diese Kürzung sich auch in den folgenden Jahren dahingehend fortschreiben würde, dass die Kliniken nicht ihre vollen Kostensteigerungen in den Verhandlungen mit den Kassen geltend machen können.“

Aus der Sicht der GMK-Vorsitzenden gäbe es auch „andere Möglichkeiten“, die GKV-Beiträge stabil zu halten: So könne „das schon lange in Aussicht gestellte Abschmelzen der versicherungsfremden Leistungen“ deutlich mehr zur Entlastung der GKV-Versicherten beitragen.

bee

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