GKV-Finanzen: Warken appelliert an Bundesländer

Berlin – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) appelliert an die Bundesländer, am Freitag nicht den Vermittlungsausschuss in der Diskussion um ihre Sparvorschläge für die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anzurufen.
„Sollen die Regelungen tatsächlich in Frage gestellt werden, würden die Krankenkassen die entlastende Wirkung in ihrer bis Mitte Dezember abschließenden Haushaltsplanung und damit der Festsetzung ihrer Zusatzbeiträge nicht mehr berücksichtigen“, schreibt die Ministerin in einem vierseitigen Brief, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Und weiter: „Die im Gesundheitsausschuss des Bundesrates mehrheitlich beschlossene Empfehlung an den Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen, kann ich nicht nachvollziehen.“ Es sei ein „höchst problematisches Signal“, wenn viele der Regelungen aus dem Gesetz zur Befugnisserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege nun nicht zum 1. Januar in Kraft treten können.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte ein „kleines Sparpaket“ in Höhe von zwei Milliarden Euro aufgelegt, um mögliche Beitragssteigerungen in der GKV zu verhindern. Mit 1,8 Milliarden Euro werden durch die Aussetzung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel bei den Finanzen für die Krankenhäuser am meisten gespart. Diese wehren sich dagegen deutlich – auf Betreiben von Thüringen schlagen die Bundesländer nun einen Vermittlungsausschuss vor. Abstimmt wird darüber am Freitag.
Warken verteidigte den Schritt bei den Kürzungen bei Krankenhäusern mehrfach, zuletzt gestern beim Krankenhaustag in Düsseldorf. In dem Brief schreibt sie nun: „Angesichts der seit 2024 extrem hohen Dynamik der Ausgaben der GKV zugunsten der Krankenhäuser stellt dies einen verhältnismäßigen Eingriff zum überragend bedeutenden Ziel der Beitragsstabilität dar.“ Zudem gelten weiterhin die vollständige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen sowie die Rechnungsaufschläge für Gelder aus dem Fonds für Soforttransformationskosten in Höhe von vier Milliarden Euro.
In ihrem Brief zeigt Warken ebenso auf, welche weiteren Regelungen durch eine Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren nicht rechtzeitig auf den Weg gebracht werden können: So werde mit dem Gesetz zur Befugnisserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, kurz BEEP, viele im Koalitionsvertrag beschlossenen Pläne umgesetzt. „Dazu gehört insbesondere die Erweiterung der Befugnisse von Pflegefachpersonen, die sowohl von den Ländern als auch aus der Fachwelt überwiegend sehr positiv angenommen und als dringlich angesehen wurde“, so die Ministerin.
Dazu gehört auch die Finanzierung eines Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen, damit diese unter anderem die Terminservicestellen weiter betreiben können. „Die bisher zur Finanzierung der Strukturfonds herangezogene auf die hausärztlichen Leistungen entfallende morbiditätsbedingte Gesamtvergütung muss aufgrund der Entbudgetierung dieser Leistungen ausschließlich für die garantiert volle Auszahlungsquote verwendet werden“, so die Ministerin zur Begründung. Daher benötigen die KVen „zwingend“ zum 1. Januar 2026 die Entscheidungsmöglichkeiten über diesen Fonds, so Warken weiter.
In dem Gesetz wird außerdem geregelt, dass Eltern weiterhin jeweils 15 Tage beanspruchen dürfen, wenn ihr Kind krank zu Hause bleiben müssen, Alleinerziehende erhalten 30 Tage. Diese Regelung aus den Jahren 2024 und 2025 „würde ohne die im Gesetzentwurf geregelte Verlängerung zum Jahresende auslaufen“, so Warken.
Zudem enthält das Gesetz Anpassungen bei Berechnungsmethoden für das Kranken-, Kinderkranken- sowie Mutterschaftsgeld zur Vermeidung von Doppelbesteuerung von Grenzgängern. Hier drohe ein Vertragsverletzungsverfahren der EU, wenn die Regelungen nicht zügig in Kraft treten. Auch eine Verlängerung eines Modellvorhabens zur Versorgung von Patienten mit pädophilen Sexualstörungen ist im Gesetz enthalten, das sonst zum Jahresende auslaufen würde.
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