GKV-Gesetz: Neue Zuschläge für Terminvermittlung geplant

Berlin – Die ursprüngliche Neupatientenregelung ist Geschichte, stattdessen soll eine Stufenregelung für die schnelle Behandlung nach Terminvermittlung kommen. Nehmen Praxen neue Patienten an, die durch die Terminservicestelle (TSS) oder durch die Vermittlung von einer Hausarzt- zu einer Facharztpraxis gelangen, sollen die extrabudgetären Zuschläge erweitert werden.
Am höchsten soll der Zuschlag auf die Grund- sowie auf die Versichertenpauschale sein, wenn im Akutfall nach der Kontaktvermittlung ein Termin am nächsten Kalendertag erfolgt. Bis zu „200 Prozent der jeweiligen Versicherungspauschale sowie Grundpauschale“ könne dann gezahlt werden, heißt es in den Änderungsanträgen zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen. Hausärzte bekommen demnach 15 Euro, wenn sie einen Termin bei einem Facharzt vermitteln.
Eine weitere Stufe sieht vor, dass es einen Zuschlag von „100 Prozent der jeweiligen Versichertenpauschale und Grundpauschale“ geben soll, „wenn die Behandlung spätestens am vierten Tag nach der Terminvermittlung durch die Terminservicestelle“ oder den Hausarzt beginnt, heißt es weiter. Somit erhalten Fachärzte, als „Anreiz für schnellere Termine“ die zusätzlichen Zuschläge, wenn in dieser Frist eine Behandlung beginnt.
Danach folgen 80 Prozent der Pauschale, wenn die Behandlung spätestens am 14. Tag nach der Vermittlung beginnt, 40 Prozent des Zuschlages soll gezahlt werden, wenn die Behandlung am 35. Tag beginnt.
Das erweiterte Stufenmodell wird von der Politik so erklärt: „Um einen Anreiz zu setzen, dass Termine schneller gewährt werden, wird zudem nicht mehr ausschließlich auf eine Wochenfrist gesetzt, sondern auch ein Zuschlag für Behandlungen innerhalb von bis zu vier Tagen nach Vermittlung durch die Terminservicestelle gewährt“, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Die konkrete Höhe der Pauschalen nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen (EBM) sollen im Bewertungsausschuss bestimmt werden. Die Regelung soll ab dem 1. Januar 2023 gelten. Die Zuschläge sind nur einmal im Behandlungsfall abrechenbar. Voraussichtlich soll das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz am Mittwoch oder Donnerstag dieser Woche im Bundestag verabschiedet werden.
Das Bundesgesundheitsministerium, das kritisch gegenüber der bisherigen Neupatientenregelung eingestellt war, will die Wirkung der Zuschläge halbjährlich evaluieren lassen. Ein erster Bericht soll bereits Ende September 2023 vorliegen.
„Um zuverlässig beurteilen zu können, ob die Zuschläge auf die Versicherten- und Grundpauschale bei der schnelleren Behandlung nach einer Vermittlung durch die Terminservicestelle oder einen an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer eine Verbesserung der Versorgung bewirkt, die die Mehrausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung zu rechtfertigen vermag, hat der Bewertungsausschuss auch diese Zuschläge um Hinblick auf einen verbesserten Zugang zur fachärztlichen Versorgung zu evaluieren“, heißt es in der Gesetzesbegründung.
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