GKV-Spitzenverband erzielt Einigung beim Preis für immunonkologisches Medikament
Berlin – Der GKV-Spitzenverband und das Pharma-Unternehmen Bristol-Myers Squibb haben sich im Rahmen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) fristgerecht auf einen Erstattungsbetrag für das Immunonkologikum Yervoy® (Ipilimumab) geeinigt. Das Medikament ist zugelassen zur Behandlung von vorbehandelten erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenen (nicht-resezierbaren oder metastasierten) Melanomen, auch bekannt als schwarzer Hautkrebs.
Der Erstattungsbetrag gilt rückwirkend ab dem 1. August 2012 und wurde vom GKV-Spitzenverband fristgerecht an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten zur Veröffentlichung am 15. Februar gemeldet. Die rückwirkende Erstattung sollen Bristol-Myers Squibb und die einzelnen Krankenkassen direkt abgewickeln.
Voraussetzung für die Preisverhandlung war laut GKV-Spitzenverband die Beschlussfassung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 2. August 2012, der für Yervoy einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie wie die signifikant verlängerte Überlebensdauer bestätigt hat.
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