GKV-Spitzenverband mahnt zur Kostendämpfung in der Ergotherapie

Berlin – Politische Maßnahmen zur Vermeidung „weiterer unverhältnismäßiger Mengen- und Ausgabensteigerungen“ fordert der GKV-Spitzenverband im Zusammenhang mit den seit 2024 möglichen Blankoverordnungen in der Ergotherapie.
Aus Sicht des Verbandes fällt das Fazit des jüngst vorgelegten Zwischenberichts über die sogenannte Heilmittelversorgung „mit erweiterter Versorgungsverantwortung“ in der Ergotherapie gemischt aus.
„Die Blankoverordnung ermöglicht für die Versicherten eine noch individuellere und bedarfsgerechtere Therapie“, betonte Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Gleichzeitig bedeute sie für die Heilmittelerbringenden eine größere Verantwortung, nicht nur bei der Durchführung der ergotherapeutischen Maßnahmen, sondern auch, was die damit verbundene Mengen- und Ausgabenentwicklung angehe.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen Blatt zufolge, dass die Blankoverordnung die Versorgung teurer, aber zumindest bisher nicht nachweisbar besser macht. Qualitative Aussagen sind allerdings nicht Teil des Berichts.
Dazu heißt es in der Analyse: „Die Vertragspartner stellen basierend auf den vorliegenden Berichtsinhalten übereinstimmend fest, dass aufgrund der derzeit verfügbaren HIS-Daten und der beschriebenen Limitationen belastbare Aussagen zu Auswirkungen auf die Behandlungs- und Ergebnisqualität in diesem Zwischenbericht nicht getroffen werden können.“
Laut GKV-Spitzenverband sind die Heilmittelausgaben von 13,14 Milliarden Euro im Jahr 2024 um 1,31 Milliarden Euro (plus zehn Prozent) auf 14,45 Milliarden Euro im Jahr 2025 angestiegen.
Ein überproportionaler Anteil des Ausgabenanstieges sei der Ergotherapie zuzuordnen: Hier stiegen die Ausgaben im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um 430 Millionen Euro (plus 20,3 Prozent) auf 2,55 Milliarden Euro. Ein Großteil des Umsatzanstiegs innerhalb der Ergotherapie entfiel mit circa 351 Millionen Euro auf die Blankoverordnungen.
Aufgrund dieser Steigerungen müssen aus Sicht des GKV-Spitzenverbands Maßnahmen ergriffen werden, die „Wirtschaftlichkeit und Effizienz der ergotherapeutischen Leistungserbringung im Blick haben und die Therapeutinnen und Therapeuten stärker als bisher in die wirtschaftliche Verantwortung einbinden“. Zudem seien vor dem Hintergrund der vorliegenden Erkenntnisse weitergehende Flexibilisierungen der Heilmittelversorgung abzulehnen.
Zuletzt hatte bereits der AOK-Bundesverband dafür plädiert, eine Ausweitung der Blankoverordnungen im Heilmittelbereich auf weitere Diagnosen ist erst dann umzusetzen, wenn gesicherte Erkenntnisse zu besseren Outcomes, einem geringeren Risiko von Chronifizierungen oder zu messbaren Effizienzgewinnen vorliegen.
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