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AOK-Bundesverband: Ausweitung von Heilmittel-Blankoverordnungen nur mit mehr Evidenz

  • Dienstag, 9. Juni 2026
/Yuri A/peopleimages.com, stock.adobe.com
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Berlin – Eine Ausweitung der Blankoverordnungen im Heilmittelbereich auf weitere Diagnosen ist erst dann zu rechtfertigen, wenn gesicherte Erkenntnisse zu besseren Outcomes, einem geringeren Risiko von Chronifizierungen oder zu messbaren Effizienzgewinnen vorliegen. Dies betonte heute Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, im Rahmen der Vorstellung des Heilmittel-Reports 2026 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).

„Grundsätzlich halten wir es für sinnvoll, dass Therapeutinnen und Therapeuten mehr Verantwortung übertragen bekommen – das ist der richtige Weg“, so Reimann. Damit verbunden sein müsse aber auch der verantwortliche Umgang mit den Ressourcen, vor allem mit der „wertvollen Arbeitszeit“ der Therapeuten“.

Leider würden aber die ersten Daten zu den Blankoverordnungen zeigen , dass das noch „nicht optimal funktioniert“. Deshalb brauche es bei der Blankoverordnung „kurzfristig Mengenbegrenzungen“, um die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten und Versorgungsengpässe für Versicherte ohne Blankoverordnung zu verhindern.

Den Daten des Heilmittel-Reports zufolge machten die Blankoverordnungen im vergangenen Jahr zwar nur 2,4 Prozent aller Physiotherapie-Verordnungen mit einem Umsatzanteil von 4,5 Prozent aus – allerdings wurde im vierten Quartal 2025 bereits jede zweite Physiotherapie-Verordnung im Diagnosebereich der Schulterbeschwerden als Blankoverordnung ausgestellt. Diese Verordnungen kosteten durchschnittlich 714 Euro je Verordnung, während ärztliche Regelverordnungen im Schnitt 214 Euro an Kosten verursachten.

Das sei vor allem dadurch zu erklären, dass sowohl die Behandlungsdauer als auch die Frequenz der Behandlungen bei Blankoverordnungen höher lagen als bei den ärztlichen Regelverordnungen, erläuterte Helmut Schröder, WIdO-Geschäftsführer und Mitherausgeber des Reports.

Erste stichprobenartige Untersuchungen bei den AOKen über Blankoverordnungen für Physiotherapie bei Schulterbeschwerden hätten gezeigt, dass Betroffene die gleiche Therapie häufiger erhielten – was zu einer Mengenausweitung führe.

Dies könne als Hinweis verstanden werden, dass die therapeutischen Ressourcen bei der Blankoverordnung nicht optimal genutzt werden. Mehr Erkenntnisse über die Behandlungsstandards und die Versorgungsqualität bei Blankoverordnungen erhoffe er sich von wissenschaftlichen Evaluationen.

Man müsse „große Defizite“ bei der Qualitätsmessung im Heilmittelbereich verzeichnen, sagte Schröder. Auch die Beiträge im Report machten deutlich, dass bei den Leistungen der Physiotherapie, Ergotherapie, der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie der Podologie hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung eine unklare Ausgangslage besteht.

Der Heilmittel-Report beleuchte verschiedene Aspekte der Qualitätsmessung. Ein vielversprechender Ansatz sei die Messung von Qualität auf Basis von Routinedaten, so der WIdO-Chef.

Insgesamt habe die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 2025 rund 14,7 Milliarden Euro für Heilmittel-Therapien ausgegeben. Damit sind die Ausgaben für diesen Bereich im Vergleich zum Vorjahr um 10,4 Prozent gestiegen – nachdem sich die Ausgaben innerhalb von zehn Jahren bereits mehr als verdoppelt (2015: 6,1 Milliarden Euro; 2024: 13,3 Milliarden Euro) hatten.

Im ersten Quartal 2026 seien die Ausgaben um weitere 8,7 Prozent gestiegen, sagte Reimann. Vor dem Hintergrund der hohen Ausgabendynamik sehe man die aktuell mit dem GKV-Sparpaket geplanten Regelungen zur Ausgabendämpfung sehr positiv. „Wie alle Bereiche des Gesundheitswesens sollte auch der Heilmittelbereich einen wirksamen Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen leisten, um weitere Beitragsanstiege zu verhindern.“

aha

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