Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine aktualisierte Fassung für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – auf 1049 Seiten – übermittelt.
Der bisherige Entwurf war von BÄK und PKV-Verband im Jahr 2025 konsentiert und dem Gesundheitsressort als Grundlage für die Novellierung vorgelegt worden. Dabei stand damals bereits fest, dass auch eine neue GOÄ kontinuierlich aktualisiert werden muss.
In den aktualisierten Entwurf wurden weitere medizinische Innovationen aufgenommen. An einigen Stellen wurden das Bewertungsgefüge nachjustiert und Abrechnungsregeln angepasst. Ausgangspunkt waren Vorschläge der beteiligten ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften.
„Die umfangreiche Expertise der beteiligten ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften sowie die intensive Mitwirkung der am Verhandlungsprozess beteiligten Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbandes haben zu der erfolgreichen Aktualisierung wesentlich beigetragen“, sagten BÄK-Präsident Klaus Reinhardt und Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands.
Das gemeinsame Ziel bleibt nach Aussagen von BÄK und PKV-Verband weiterhin eine angemessene Vergütung ärztlicher Leistungen und bezahlbare Beiträge für privat Versicherte.
Das Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet derzeit ein Referentenentwurf für die neue GOÄ. Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 ist aus Sicht von BÄK und PKV-Verband weiterhin möglich.
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Kommentare (1)
Newsletter-Anmeldung
Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.
Diskutieren Sie mit:
1