Bundesärztekammer bietet umfassende Informationen zur neuen GOÄ

Berlin – Ausführliche Informationen zum Novellierungsprozess der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bietet die Bundesärztekammer (BÄK) in einem aktuellen „Fragen-und-Antworten“-Papier.
Nachdem sich der 129. Deutsche Ärztetag 2025 in Leipzig mit überwältigender Mehrheit für die GOÄ-Novellierung ausgesprochen und dem vorgelegten Entwurf einer neuen GOÄ zugestimmt hat, läuft mittlerweile auch der politische Prozess.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stellte die Vorlage eines Regelungsentwurfs für Mitte 2026 in Aussicht. Wie die BÄK in ihrem Informationspapier betont, erfordert die Umsetzung einer neuen GOÄ ein formelles Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren.
Trotz eines im Vergleich zur derzeit gültigen GOÄ ähnlichen Aufbaus gibt es bei der neuen Version einige strukturelle Anpassungen. So schließt sich an den Paragraphenteil ein neues Kapitel an (Kapitel A), das wichtige Begriffsbestimmungen und Abrechnungsregeln aufführt – dies soll die Anwendung der neuen GOÄ möglichst transparent und eindeutig gestalten.
Um bei der Rechnungslegung für eine möglichst große Eindeutigkeit zu sorgen und Streitfälle zu vermeiden, enthält der neue GOÄ-Entwurf ein Muster für ein maschinenlesbares Rechnungsformular. Zudem wurde die Kapitelstruktur des Gebührenordnungsverzeichnisses detaillierter und übersichtlicher gestaltet.
Den größten Teil des Entwurfs der neuen GOÄ macht das in enger Zusammenarbeit mit ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften aktualisierte Gebührenverzeichnis mit etwa 5.500 Gebührennummern aus. Auch hierzu informiert die BÄK umfassend.
Besonders betont wird, dass aufgrund der geänderten Systematik einzelne Leistungen aus der bisher gültigen GOÄ nicht einfach mit Leistungen aus dem Entwurf der neuen GOÄ verglichen werden können. Wer einen Honorarvergleich anstellen will, müsse Behandlungsfälle betrachten – statt einzelne Leistungen oder einzelne Rechnungen zu vergleichen.
Grundsätzlich bilde das aktualisierte Leistungsverzeichnis den Stand der modernen Medizin vollständig und übersichtlich ab und enthalte viele zeitgetaktete Leistungen oder Zuschläge, so dass auch längere Arzt-Patienten-Kontakte angemessen abgebildet und honoriert werden könnten, so die BÄK. Umfangreiche Anpassungen seien auch bei kinder- und jugendpsychiatrischen, psychosomatischen sowie psychotherapeutischen Leistungen vorgesehen.
Insgesamt bedeutet die neue GOÄ nach Aussagen der BÄK eine bessere Honorierung für die Breite der Ärzteschaft. Neben diesem Aspekt spiele auch der Zugewinn an Rechtssicherheit eine wichtige Rolle: Rechtsstreitigkeiten über unsichere Analogabrechnungen und ähnliches würden deutlich reduziert, hieß es.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Über das Instrument einer paritätisch besetzten Gemeinsamen Kommission aus Vertreterinnen und Vertretern von BÄK, PKV-Verband und Beihilfekostenträgern soll ein geordnetes Verfahren eingeführt werden, mit dem die Beteiligten einvernehmlich Änderungen an der GOÄ in Richtung des Verordnungsgebers empfehlen können.
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