GOÄ-Novellierung: Sonderärztetag kommt
Berlin – Die Novellierung der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird derzeit in vielen Landesärztekammern kontrovers diskutiert. Die Ärztekammern von Baden-Württemberg, Berlin und Brandenburg beantragten nun einen Sonderärztetag zu den GOÄneu-Verhandlungen. Das in der Satzung der Bundesärztekammer (BÄK) festgelegte notwendige Quorum für das Einberufen eines solchen Ärztetags ist damit erreicht. Wie die BÄK mitteilte, seien die Vorbereitungen bereits angelaufen.
„Die Satzung sieht für einen Sonderärztetag ein niedrigschwelliges Quorum von drei der 17 Landesärztekammern vor, um bei wichtigen Themen jederzeit eine breite und durch die Delegierten der Landesärztekammern getragene Diskussion mit richtungsweisenden Beschlüssen durchführen zu können“, erklärte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery.
Er wies zugleich darauf hin, dass die Ärztekammern Bayern, Hessen, Nordrhein und Westfalen im gleichen Zeitraum die Einberufung eines Sonderärztetages explizit abgelehnt hätten. „Das verdeutlicht die Vielfalt der gegenwärtigen Einschätzungen zu den Verhandlungen der GOÄneu“, so der BÄK-Präsident. „Wir werden auf diesem Sonderärztetag die bisherigen Beschlüsse Deutscher Ärztetage zu den Verhandlungsaufträgen, das Konzept einer neuen Gebührenordnung an sich sowie die grundsätzliche Bedeutung einer GOÄ-Novellierung im derzeitigen politischen Kontext diskutieren und richtungsweisende Beschlüsse fassen.“
Eines sei allerdings klar, betonte er: „Wenn wir jetzt keine neue GOÄ in Mitgestaltung durch die Ärzteschaft bekommen, dann ist diese Chance wohl für lange Zeit verwirkt.“
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