Sonderärztetag zur GOÄ-Novelle findet am 23. Januar statt
Berlin – Der Sonderärztetag zur Novellierung der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) findet am 23. Januar 2016 in Berlin statt. Diesen Termin hat die Bundesärztekammer (BÄK) heute bekannt gegeben. Der Sonderärztetag war notwendig geworden, nachdem die Delegiertenversammlungen der Ärztekammern von Baden-Württemberg, Berlin und Brandenburg ihn beantragt hatten. Laut der Satzung der BÄK genügt ein Quorum von drei der 17 Landesärztekammern, um ein solches Treffen einzuberufen.
Die Ärztekammern Bayern, Hessen, Nordrhein und Westfalen hatten sich zeitgleich gegen einen Sonderärztetag ausgesprochen.
„Das verdeutlicht die Vielfalt der gegenwärtigen Einschätzungen zu den Verhandlungen der GOÄneu“, sagte der BÄK-Präsident. Montgomery rief im Vorfeld zu einem gemeinsamen Vorgehen der Ärzteschaft bei der GOÄ-Novelle auf. „Wenn wir jetzt keine neue GOÄ in Mitgestaltung durch die Ärzteschaft bekommen, dann ist diese Chance wohl für lange Zeit verwirkt“, warnte er.
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist seit dem Jahr 1982 nur in Teilbereichen, zuletzt im Jahr 1996 aktualisiert worden. Folglich bildet das Gebührenverzeichnis der GOÄ wichtige Bereiche der Medizin nur auf dem Stand der 80er Jahre ab. Deutsche Ärztetage haben sich deshalb wiederholt für eine Gesamtrevision der GOÄ ausgesprochen. Weil die Politik jahrelang untätig blieb, hat sich die BÄK im Jahr 2008 entschlossen, in Vorleistung zu gehen und eine moderne Gebührenordnung auf Basis betriebswirtschaftlicher Kalkulationen aufzubauen.
Der außerordentliche Deutsche Ärztetag findet am 23. Januar in der Zeit von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Estrel Berlin, Sonnenallee 225, 12057 Berlin statt.
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