Vermischtes

Große Wissenslücken beim Thema Organspende

  • Freitag, 15. Februar 2019
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Köln – Rund um das Thema Organspende gibt es nach einer Umfrage große Wissens­lücken. Jeder dritte Bundesbürger (32 Prozent) weiß nicht, dass in Deutschland der Hirntod zwingende Voraussetzung für eine Organspende ist, wie aus der heute vom WDR in Köln veröffentlichten Befragung hervorgeht. Sie seien der Ansicht, Organe könnten entnommen werden, wenn das Hirn noch arbeitet, während das Herz stillstehe.

Organspenden finden aber statt, wenn das Hirn irreversibel ausfällt und das Herz noch schlägt. Doch 40 Prozent von gut 1.000 Befragten waren nach den Angaben der Meinung, unter diesen Umständen dürften keine Organe entnommen werden. Selbst Besitzer eines Organspendeausweises wüssten nicht besser Bescheid über das Hirntodkriterium als die Befragten ohne Ausweis. Am Dienstag berichtet die Sendung „Quarks“ im WDR-Fernsehen ab 21.00 Uhr über die von ihr in Auftrag gegebene Befragung von infratest dimap.

 „Die Ergebnisse zeigen, dass selbst die Gruppe, die sich mit der Thematik befasst haben sollte, ehe sie den Organspendeausweis ausgefüllt hat, nicht nachhaltig genug aufgeklärt ist“, sagte die Direktorin des Nationalen Instituts für Wissenschafts­kommunikation, Beatrice Lugger. Fast die Hälfte der Menschen ab 65 Jahren (46 Prozent), die keinen Ausweis haben, begründeten dies nach den Angaben mit ihrem Alter, obwohl es für eine Organspende gar keine Altersgrenze mehr gebe.

21 Prozent der Befragten ohne Ausweis haben sich den Angaben zufolge mit dem Thema Organspende noch nicht beschäftigt. „Angesichts der derzeitig geringen Informiertheit der Bevölkerung“ ist nach Ansicht Luggers die in der Diskussion stehende Widerspruchslösung kritisch zu betrachten. Bislang ist nur Organspender, wer dies ausdrücklich dokumentiert. Eine Widerspruchslösung würde dies umkehren: Bis zum Widerspruch wäre jeder ein potenzieller Spender. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) favorisiert eine solche Regelung.

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz wertete die Zahlen als Argument gegen die Widerspruchslösung. Sie setze darauf, dass „der Bürger sich mit der Organspende nicht beschäftigt und schweigt“, sagte Vorstand Eugen Brysch in Dortmund. Die bewusste Entscheidung für die Organspende würde damit faktisch abgeschafft.

Brysch betonte, eine Organspende müsse eine bewusste und freiwillige Entscheidung bleiben. „Es kann sehr persönliche Gründe geben, sich gegen die Organspende zu entscheiden. Diese Menschen dürfen sich für ihre Haltung nicht rechtfertigen müssen.“ Wolle der Staat wirklich etwas für die Schwerstkranken auf der Warteliste tun, müsse er selbst Verantwortung übernehmen. „Deshalb muss der Bundestag sowohl für die Verteilungsgerechtigkeit als auch für die staatliche Organisation und Kontrolle sorgen.“

Gestern hatte der Bundestag Das „Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantations­gesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)“ mehrheitlich beschlossen. Mit dem  Gesetz sollen zunächst einmal die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen in den Entnahmekrankenhäusern für eine optimale Organspende geschaffen werden. Konkret sollen die Transplantationsbeauftragten mehr Befugnisse erhalten und von ihren sonstigen Aufgaben im Entnahmekrankenhaus freigestellt werden – und zwar anteilig in Abhängigkeit von der Anzahl der in einem Entnahmekrankenhaus vorhandenen Intensivbehandlungsbetten. Diese anteilige Freistellung soll den betroffenen Krankenhäusern künftig vollständig refinanziert werden.

kna

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