Grüne: Kliniken sollen Abbrüche nicht per se ablehnen dürfen

Berlin – Nach dem Willen der Grünen sollen Kliniken Schwangerschaftsabbrüche in ihren Einrichtungen nicht grundsätzlich verbieten dürfen. Aus Gewissensgründen dürfe dies nur einzelnen Ärztinnen und Ärzten erlaubt sein, nicht aber kompletten Krankenhäusern, heißt es in dem Antrag, den die Fraktion derzeit für den Bundestag vorbereitet. Mehrere Medien hatten berichtet, auch dem Deutschen Ärzteblatt liegt der Antrag vor.
Hintergrund ist unter andere die Übernahme von Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen und Flensburg in Schleswig-Holstein durch katholische Träger. Damit wurden Abbrüche – wie in einer Klinik in Lippstadt und auch in Flensburg – Abbrüche untersagt, es sei denn, es besteht Gefahr für Leib und Leben der Mutter. Der in Lippstadt tätige Arzt Joachim Volz hatte dagegen geklagt. Am 5. Februar wird der Fall vor dem Landesarbeitsgericht Hamm erneut verhandelt.
Gleichzeitig fordern die Grünen-Abgeordneten, die Bundesländer gesetzlich zu verpflichten, genügend Angebote für betroffene Frauen vorzuhalten. Nur wenn eine hinreichende Versorgungslage gesichert sei, bestehe das Recht der Schwangeren auf einen selbstbestimmten Abbruch ihrer Schwangerschaft auch tatsächlich. Das Angebot habe sich in den vergangenen Jahren verringert, es gebe „erheblichen Handlungsbedarf“.
In dem Antrag fordert die Grünen, dass „die Versorgungslage im Hinblick auf die notwendigen qualifizierten medizinischen Einrichtungen und Angebote im gesamten Bundesgebiet zu prüfen und zu verbessern, damit ein selbstbestimmter Abbruch gemäß der geltenden Rechtslage tatsächlich möglich ist“.
Zudem sollten die Bundesländer dazu verpflichtet werden, ihrem entsprechenden Versorgungsauftrag nachzukommen. Es müsse sichergestellt werden, „dass eine Krankenhausfusion nicht zu einem Abbau von Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche jeglicher Indikation durchführen, zu einer Verschlechterung der Versorgungslage führen darf“, heißt es im Antrag weiter.
Entsprechendes Personal müsse von den Krankenhäusern bereit gestellt werden, auch solle das Thema in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verpflichtend verankert werden.
Kritik an dem Antrag kam von der Unionsfraktion. Deren gesundheitspolitische Sprecherin Simone Borchardt sagte dem Tagesspiegel Background, Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft hätten ein eigenes ethisches Profil, dieses dürfe „in keinem Fall verwässert werden“.
Gewissensfreiheit sei „kein individuelles Sonderrecht einzelner Ärztinnen und Ärzte allein“, so Borchardt. Es umfasse „auch die institutionelle Verantwortung eines Trägers“. Nur so könnten diese ihrer Verantwortung für das menschliche Leben gerecht werden.
Die katholische Kirche lehnt Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich ab. Nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) ist es Aufgabe von Christen, sich für den Schutz jeden Lebens einzusetzen: „In ethischer Perspektive können wir die Abtreibung daher nicht gutheißen und sie auch nicht als eine Normalität menschlichen Lebens akzeptieren.“
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