Politik

Grüne wollen Einsparungen im Arzneimittelsektor umsetzen

  • Freitag, 19. Dezember 2025
/Mr.Boyz, stock.adobe.com
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Berlin – Einsparungen im Arzneimittelsektor sollten aus Sicht der Grünen-Bundestagsfraktion einen Beitrag dazu leisten, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stabilisieren. In einem entsprechenden Antrag der Fraktion, der gestern erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages stand und in den Gesundheitsausschuss verwiesen wurde, wird für eine Modernisierung der Arzneimittelvergütung plädiert.

Man müsse „die Preisregulation im Bereich Medikamente in der gesetzlichen Krankenversicherung anpassen“, betonte Paula Piechotta (Grüne) in der Debatte. Sie verwies darauf, dass der Sachverständigenrat für Gesundheit bereits vor einiger Zeit Vorschläge für eine modernere Arzneimittelpreisregulatorik vorgelegt habe – diese Vorschläge habe man in dem Antrag eingearbeitet. Piechotta appellierte grundsätzlich an die Bundesregierung, zeitnah „tatsächliche gesundheitspolitische Reformen“ anzugehen.

„Wir wollen gemeinsam mit der Pharmaindustrie einen entsprechenden Dialogprozess eröffnen und konkrete Maßnahmen erarbeiten, ein AMNOG-Verfahren 2.0 entwickeln“, entgegnete CSU-Politiker Stephan Pilsinger. Er sei Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) dankbar, dass sie den Pharmadialog gestartet hat.

Unter anderem solle die Bundesregierung kurzfristig eine „befristete Anhebung des Herstellerabschlags als bewährtes Instrument der schnell wirksamen Stabilisierung der Patientenversorgung in der GKV“ vornehmen, heißt es im Grünen-Antrag.

Zudem gelte es, das Instrument des Kombinationsabschlag für Kombinationstherapien „durch technische Mittel aufwandsärmer und zugleich rechtssicherer umzusetzen sowie auszubauen“. Auch sollen „in allen Erstattungsbetragsverträgen verbindliche Preisstaffeln bei definierten Absatzschwellen vorgesehen werden“.

Vorgeschlagen wird außerdem, die „Zusatznutzenfiktion“ bei Orphan Drugs – also Mitteln gegen seltene Erkrankungen – zu streichen. Stattdessen sollte eine vollständige Nutzenbewertung aller Orphan-Arzneimittel gesetzlich vorgesehen werden.

Darüber hinaus sieht der Antrag einen extern festgelegten Interimspreis bei Markteinführung neuer Arzneimittel vor sowie die Möglichkeit für den GKV-Spitzenverband, neue Wirkstoffen mit geringem oder nicht quantifizierbaren Zusatznutzen bei „unangemessenen Preisforderungen“ von der Erstattungsfähigkeit auszunehmen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, mittelfristig Reformen im Bereich der Arzneimittelversorgung und -preisbildung zu entwickeln, die strukturelle Einsparpotenziale erschließen können. Denkbar ist aus Sicht der Grünen, ein Arzneimittelbudget für patentgeschützte, hochpreisige Medikamente einzuführen, um die Gesamtausgaben zu begrenzen und automatische Preisabschläge bei Überschreitung festzulegen.

Mit einer zentralen Koordinierungsstelle für klinische Studien und Datennutzung könnten Prozesse vereinfacht und die Evidenzgenerierung beschleunigt werden, so ein weiterer Vorschlag. Diese Evidenz solle dann für ein „System regelmäßiger Preisanpassungen über den Lebenszyklus eines Arzneimittels“ genutzt werden.

Strukturell müsse für eine bessere Harmonisierung der Verfahrensbearbeitung bei Zulassungsverfahren gesorgt werden. „Bei Wahrung der bisherigen Sicherheitsstandards“ solle laut dem Antrag der bürokratischen Aufwand für Antragssteller reduziert werden.

In der Langfristperspektive sollten insbesondere Möglichkeiten zur Anwendung von Kosten-Nutzwert-Bewertungen berücksichtigt werden. Zu prüfen sei, ob diese bei einer definierten Auswahl von Arzneimitteln, unter Verwendung einer indikationsübergreifenden Maßeinheit, regelmäßiger als ergänzende Grundlage in Preisverhandlungen berücksichtigt werden können.

aha

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