Grüne wollen Patientenrechtegesetz ändern

Berlin – Die Grünen haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Patientenrechte stärken und die bisherige gesetzliche Regelung verbessern soll. Die Fraktion sieht vor allem Nachholbedarf bei der Rechtssicherheit und Transparenz im Behandlungsverhältnis, beim Abbau struktureller Informations- und Wissensasymmetrien und bei der Ausgestaltung der Beweislast- und Beweismaßregeln. Gesternabend hat der Bundestag in erster Lesung über den Entwurf debattiert.
Das bestehende Gesetz zur Verbesserung der Patientenrechte bilde organisatorische und strukturelle Einflussfaktoren auf das Behandlungsgeschehen unvollständig ab, heißt es von den Grünen. „Mehrere strukturelle Aspekte des Behandlungsverhältnisses bleiben unzureichend erfasst oder lassen sich in der Praxis nur schwer im Nachhinein durchsetzen, sodass der intendierte Schutz nicht in vollem Umfang gewährleistet wird.“
Kritisiert wird, dass die haftungsrechtliche Verantwortung überwiegend den unmittelbar behandelnden Ärzten oder dem nicht ärztlichen Personal zugeschrieben wird, „während institutionelle oder organisatorische Faktoren, die häufig maßgeblich zum Entstehen eines Behandlungsfehlers beitragen oder ursächlich sind, nur unzureichend berücksichtigt werden“.
Eine unzureichende personelle Ausstattung, Defizite in der Organisation des Behandlungsablaufs und unzureichende Hygienestandards seien jedoch vielfach Folge struktureller Entscheidungen auf der Leitungsebene von Krankenhäusern und anderen Behandlungseinrichtungen, heißt es in der Erklärung zum Gesetzentwurf.
Da die Verantwortung für strukturelle und organisatorische Versäumnisse rechtlich nur begrenzt erfasst werde, werde für die Organisationsverantwortung der Leitung medizinischer Einrichtungen ein klarer gesetzlicher Rahmen gebraucht.
Ungleiches Informationsverhältnis
Probleme sieht die Fraktion auch mit der „Informations- und Wissensasymmetrie“ im Behandlungsverhältnis. Für Patienten bleibe es in Verfahren über mögliche Behandlungsfehler schwierig, den haftungsbegründenden Ursachenzusammenhang nachzuweisen. Vorgeschlagen wird deshalb, beweisrechtliche Regelungen zu ergänzen.
Darüber hinaus gebe es Hinweise auf eine mangelnde Neutralität der medizinischen Gutachter, die maßgeblich für die Entscheidung der Gerichte in Arzthaftungssachen zuständig seien. Sie seien meist selbst Ärzte. Die Grünen-Fraktion bemängelt, dass ihnen vertiefte medizinrechtliche Kenntnisse oft fehlten, sodass medizinische und rechtliche Fragen nicht immer sachgerecht voneinander getrennt werden könnten.
Eingeführt werden sollen deshalb verbindliche Qualitätsanforderungen für medizinische Sachverständige und Regelungen zur Förderung außergerichtlicher Streitbeilegung, so die Grünen.
Um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können, sollten Patienten außerdem einen gesetzlich verankerten Anspruch darauf haben, den Namen der rechtlich verantwortlichen Behandelnden oder der Vertragspartner vom Behandelnden beziehungsweise der Einrichtung zu erfahren.
Die Fraktion will außerdem eine stärkere Einbindung unabhängiger Ombuds- und Fürsprecherstrukturen fördern, um Patienten in ihren Unterstützungs- und Beratungsrechten zu stärken. Oft fehle es an niedrigschwelligen und unabhängigen Unterstützungsangeboten zur Durchsetzung der Rechte.
Auch die Krankenkassen sollen ihre Versicherten in dieser Hinsicht besser unterstützen: Sie sollen dem Gesetzentwurf zufolge verpflichtet werden, Patienten bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Behandlungs- und Aufklärungsfehlern zu helfen.
Ob ergänzende Unterstützungsmechanismen für schwer geschädigte Patienten erforderlich sind, soll im Rahmen einer gesetzlichen Evaluation überprüft werden. Untersucht werden soll zudem, ob ein Härtefall- oder Entschädigungsfonds eingerichtet werden sollte.
Darüber hinaus sollen Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten der Behandelnden erweitert, präzisiert und an moderne Behandlungsformen wie die Telemedizin angepasst werden.
Die Fraktion betont, dass mit einer neuen gesetzlichen Regelung mittel- und langfristig „mit erheblichen finanziellen Entlastungseffekten“ zu rechnen ist. Behandlungsfehler verursachten substanzielle Folgekosten, beispielsweise durch erneute Eingriffe, verlängerte Krankenhausaufenthalte, Rehabilitationsmaßnahmen, dauerhafte Pflegebedürftigkeit und Leistungen wegen Erwerbsminderung.
Mit der Präzisierung haftungsrechtlicher Verantwortlichkeiten würden Anreize für präventives Handeln erhöht und strukturelle Fehlanreize korrigiert.
Lob und Kritik bei erster Lesung
„Wenn Personalengpässe zunehmen und die Abläufe verdichtet werden, dann steigt auch das Risiko für Behandlungsfehler“, sagte Linda Heitmann, Abgeordnete der Grünen, gestern auch mit Blick auf das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Keinesfalls dürften die Rechte von Patienten dabei „unter die Räder geraten“.
Fehler passierten im Gesundheitssystem immer wieder, so Heitmann. Betroffene kämpften sich oft jahrelang durch die Instanzen, um ihre Rechte durchzusetzen. Sie hätten dabei mit mangelnder Transparenz und Mitwirkung auf allen Ebenen zu tun und müssten eine überstarke Beweislast schultern. „Das darf nicht länger so bleiben“, so die Abgeordnete.
Es brauche deshalb Änderungen zugunsten einer besseren Rechtsdurchsetzung von Patienten und auch eine vernünftige Fehlerkultur. Mit dem Gesetzentwurf mache man konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Patientenrechte.
Maria-Lena Weiss, Abgeordnete der CDU, kritisierte den Vorschlag und erkannte darin keinen Mehrwert. Patientenrechte seien ein hohes Gut, doch der Staat schütze die Menschen in verletzlichen Lagen bereits gut. Es gebe einen einheitlichen Rechtsrahmen für Behandlungs- und Arzthaftung und die Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern seien verbessert worden. Auch gebe es schon ein funktionierendes System der Patientenbeteiligung und Patienteninformation, so Weiss.
Ein zentrales Anliegen im Gesetzesvorschlag seien Änderungen an der Beweisführung bei Behandlungsfehlern – künftig soll demnach mehr mit Wahrscheinlichkeiten gearbeitet werden. „Das mag patientenfreundlich klingen, es greift aber grundlegend in die Haftungsstruktur, in die Grundstruktur unseres Haftungsrechts ein und wäre nichts weniger als ein Systembruch“, bemängelte die CDU-Abgeordnete.
Eine Haftungsverschärfung hätte Nebenwirkungen. „Ärztinnen und Ärzte würden stärker nach Haftungsvermeidung entscheiden, zum Eigenschutz noch mehr dokumentieren und damit noch weniger Zeit am Patienten verbringen“, mahnte sie. In Folge würden auch die Versicherungsprämien steigen, was wiederum die Versorgung gefährde.
Medizinische Einrichtungen hafteten zudem bereits heute für Pflichtverletzungen ihres Personals und hätten weitreichende Organisationspflichten. Auch die Einsicht von Behandlungsakten sei geregelt.
Der AfD-Abgeordnete Joachim Bloch lehnte die Orientierung an Wahrscheinlichkeiten bei der Beweisführung ebenfalls ab. Dies sei eine tiefgreifende Umstellung im Haftungsrecht, sagte er. Dass die medizinischen Gutachter nach Aussage der Grünen eine mangelnde Neutralität aufwiesen, kritisierte er ebenfalls. Dies sei bisher nicht belegt und könne erst bearbeitet werden, wenn ein nachgewiesenes strukturelles Problem vorliege.
Stefan Schwartze (SPD), Patientenbeauftragter der Bundesregierung, begrüßte den Vorschlag der Grünen, die Patientenrechte weiter zu stärken. „Als Patientenbeauftragter erlebe ich regelmäßig, was es bedeutet, wenn Menschen nicht nur gegen ihre Erkrankung, sondern auch gegen undurchsichtige Strukturen kämpfen müssen“, sagte er.
Das Patientenrechtegesetz von 2013 sei ein Meilenstein gewesen, doch heute zeige sich, dass die Realität das Gesetz überholt habe. Gebraucht wird Schwartze zufolge vor allem eine unabhängige Ombudsstelle auf Bundesebene, die Patienten berät und zwischen den Parteien vermittelt. Auch der Zugang zu unabhängigen Gutachtern, wie von den Grünen vorgeschlagen, müsse erleichtert werden.
Selbst bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler stünden Patienten vor einer fast unlösbaren Aufgabe: Sie müssten beweisen, dass ein Fehler passiert sei, dieser zu einem Schaden geführt hat und unvermeidbar war. Der Bundesgerichtshof habe in Einzelfällen zwar Ausnahmen geschaffen, doch das reiche nicht. „Wir brauchen eine generelle Beweismaßreduzierung“, so Schwartze.
Behandlungsfehler seien oft kein individuelles Versagen, sondern auch ein systematisches Problem. Dass ein einzelner Arzt trotzdem im Fokus der Haftung stehe, sei ungerecht und ineffizient, sagte der Patientenbeauftragte. Ein Blick auf eine gesetzliche Verankerung der Organisationshaftung dränge sich daher auf.
Der Gesetzentwurf gehe bereits in die richtige Richtung, betonte Evelyn Schötz, Abgeordnete von der Linken. Wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit zum Nachweis von Behandlungsfehlern künftig ausreiche, stärke dies die Rechte der Betroffenen spürbar.
Auch die Regelung von Verantwortlichkeiten auf Organisationsebene sei überfällig. „Wenn Personalmangel oder schlechte Organisation zu Fehlern führen, darf die Verantwortung nicht an der einzelnen Pflegekraft oder der einzelnen Ärztin bleiben“, sagte sie.
Nachschärfen müsse man im Entwurf noch bei den Fristen. Wer durch Behandlungsfehler geschädigt worden sei, brauche sofort Unterstützung und nicht erst nach Jahren vor Gericht, so Schötz. Sie plädierte für einen Härtefallfonds, der greifen soll, wenn die Ursache eines Schadens rechtlich nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.
Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen, federführend ist der Gesundheitsausschuss. Da es sich um einen Oppositions-Vorhaben handelt, sind die Chancen auf Umsetzung gering.
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