Umgang mit möglichen Behandlungsfehlern juristisch komplex

Berlin – Der Umgang mit möglichen Behandlungsfehlern ist nicht nur medizinisch und menschlich komplex, sondern auch juristisch. Das zeigte eine Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags zur Stärkung der Patientenrechte gestern Abend in Berlin.
Thema der Anhörung war ein Antrag der Bundestagsfraktion der Grünen. Die Abgeordneten fordern darin eine erleichterte Beweislastumkehr bei Verdacht auf Behandlungsfehler, eine Organisationsverantwortung bei Fehlern und ein Dokumentationswesen in medizinischen Einrichtungen, das nachträgliche Änderungen an Dokumentationen in Patientenakten stets lückenlos nachvollziehbar macht.
Wichtig sei außerdem, ein unabhängiges und qualitätsgesichertes Gutachterwesen für medizinische Fragestellungen, um medizinische Gutachten in Arzthaftungsprozessen und anderen strittigen Fällen auf eine objektive, nachvollziehbare und fachlich gesicherte Grundlage zu stellen.
Sozialverbände begrüßten bei der Anhörung den Vorstoß der Grünen-Fraktion. Im Vergleich etwa zu Ärzten seien Patienten bei Behandlungsfehlern meist in der schwächeren Position. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) forderte eine Korrektur hin zu einer „überwiegenden Wahrscheinlichkeit für den Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden“.
Ähnlich argumentierte die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Selbsthilfe, die eine substanzielle Stärkung der Patientenrechte in einem immer komplexer werdenden Gesundheitswesen fordert. Ein Vertreter der BAG sprach in der Anhörung von einem „Hürdenlauf“ der Betroffenen, denen im Prozessverlauf nicht selten „die Luft“ ausgehe.
So argumentiert auch der AOK-Bundesverband. „Seit mehr als 25 Jahren beraten spezialisierte Teams der elf AOKs Versicherte, die einen Behandlungs- oder Pflegefehler vermuten. Aus dieser Arbeit wissen wir, dass viele Betroffene aufgrund langer Verfahrensdauern, der damit verbundenen psychischen Belastungen, der hohen Kosten oder wegen des ungewissen Ausgangs auf die Durchsetzung ihrer Rechte verzichten“, sagte dessen Vorständin, Carola Reimann.
Diesem „Beweismaß der überwiegenden Wahrscheinlichkeit“ erteilte der Medizinrechtsexperte Christian Katzenmeier von der Universität Köln aber eine Absage. Es sei zu befürchten, dass eine Verpflichtung des Arztes oder der Ärztin zum Ersatz von Schäden, die er oder sie nicht sicher, sondern nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit verursacht haben, zu einer Ausuferung der materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen führe. Schon heute drohe die Gefahr einer Defensivmedizin. Der Bogen dürfe nicht überspannt werden, betonte er.
Auch die Bundesärztekammer (BÄK) äußerte sich skeptisch zu dem Antrag. Beim Thema Patientenrechte liege der Fokus schnell bei der Frage der Arzthaftung, heißt es in einer Stellungnahme der BÄK. Eine nachträgliche finanzielle Entschädigung könne aber keine Fehler rückgängig machen, sondern allenfalls Erleichterung für den Umgang mit den Folgen eines Behandlungsfehlers schaffen.
„Oberste Priorität sollte daher sein, dass möglichst wenig Fehler passieren, denn das hilft Patientinnen und Patienten am meisten. Deshalb erscheinen der Bundesärztekammer für eine Stärkung der Patientenrechte Änderungen der Rahmenbedingungen der Behandlung im Sinne einer bestmöglichen Fehlerprävention wesentlich wichtiger als Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch“, heißt es in der BÄK-Stellungnahme.
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