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Grüne wollen Stärkung der sektorenübergreifenden psychiatrischen Versorgung

  • Dienstag, 8. September 2026
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Berlin – Die Grünen-Fraktion im Bundestag fordert von der Bundesregierung Reformen in der psychiatrischen Versorgung mit einem Ausbau ambulanter Behandlungsmöglichkeiten für schwer und chronisch psychisch kranke Menschen.

Die Inanspruchnahme stationärer Behandlungen aufgrund psychischer Erkrankungen sei in den vergangenen Jahren gestiegen, heißt es in dem Antrag der Grünen, der heute veröffentlicht wurde.

Parallel dazu habe sich die Zahl der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhausbetten erhöht. Zu dieser Entwicklung trägt nach Ansicht der Grünen unter anderem eine unzureichende ambulante Versorgung bei, vor allem fehlende Anschlussangebote nach einem Klinikaufenthalt.

Gerade für Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen müssten jedoch Hilfen aus dem psychiatrischen Krankenhaus flexibilisiert und eine wohnortnahe und regional geplante Versorgung durch Kliniken und Praxen ermöglicht werden.

Grundsätzlich sieht die Grünen-Fraktion sektorenübergreifende Versorgungsformen wie die ambulante Komplexbehandlung, Modellvorhaben nach Paragraf 64 b Sozialgesetzbuch V und die stationsäquivalente psychiatrische Behandlung (StäB) als „wichtige Elemente“ an.

Die Fraktion drängt deshalb darauf, 64b-Modellvorhaben, in denen psychiatrische Krankenhäuser eine flexiblere Behandlung über Sektorengrenzen hinweg meist auf Grundlage eines pauschalierten Gesamtbudgets erproben können, zu stärken und auszubauen. Gute Modellvorhaben sollten entfristet und eine Überführung in die Regelversorgung geregelt werden, hieß es.

Weiter sollten den Grünen zufolge die rechtlichen, organisatorischen und ökonomischen Rahmenbedingungen der StäB weiterentwickelt werden, um ihre flächendeckende Implementierung und Inanspruchnahme zu fördern. Ende 2023 gab es bundesweit nur 94 Krankenhäuser, die eine StäB angeboten haben. Das besagt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung.

Ebenso fordern sie, Psychiatrische Institutsambulanzen (PiAs) zu stärken und flächendeckend auszubauen. Dazu müssten finanzielle und organisatorische Strukturvorgaben weiterentwickelt werden. Darüber hinaus solle das Entlassmanagement und die nahtlose Vermittlung in die ambulante Anschlussversorgung weiterentwickelt werden, um Versorgungsbrüche zwischen den Sektoren bestmöglich zu reduzieren.

Ferner müsse die vollständige Refinanzierung tariflicher Personalkosten in der Psychiatrie und Psychosomatik wiederhergestellt werden, indem die Streichung dieser Regelung im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz rückgängig gemacht werde.

Weil in der psychiatrischen Praxis nach Aussage der Grünen „zu häufig auf Zwangsmaßnahmen zurückgegriffen wird“ beziehungsweise wegen Personalmangel zurückgegriffen werden muss, fordern sie, in Zusammenarbeit mit den Ländern und transparent ein regionales und landesbezogenes Zwangsmonitoring aggregiert auf Bundesebene zusammenzuführen.

Schließlich fordert die Fraktion, die Qualifikation und eigenständige Kompetenz in der psychiatrischen Pflege zu stärken, indem der Bund gemeinsam mit den Ländern einheitliche Standards für Fachweiterbildungen in der Psychiatrie und Psychosomatik entwickeln solle.

PB

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