Ärzteschaft

Berufsverband: Psychotherapeutische Versorgung nach der Sommerpause sichern

  • Freitag, 24. Juli 2026
/Pixel-Shot, stock.adobe.com
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Tübingen – Die Abgeordneten des Bundestags müssten sich bei der gesetzlichen Umsetzung des im Juli verabschiedeten Entschließungsantrags für weitergehende Regelungen zu einer ausreichenden psychotherapeutischen Versorgung einsetzen. Darauf drängt der Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV).

In einem Schreiben des Verbands an die Mitglieder der Bundesregierung und an den Gesundheitsausschuss des Bundestags heißt es, der entsprechende Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschreibe die durch das Sparpaket entstandenen Problem zutreffend, löse sie aber nicht.

Dass die Koalitionsfraktionen kurz vor der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs im Gesundheitsausschuss nachgebessert und Ausnahmen von der Budgetierung vorgesehen haben, sei ein wichtiges Entgegenkommen. Allerdings sei ein Entschließungsantrag rechtlich nicht bindend, weshalb die zugesagten Regelungen nach der Sommerpause verbindlich beschlossen werden müssen, so der DGVT-BV.

Die bislang im Entschließungsantrag vorgesehenen Ausnahmen könnten das selbst gesetzte Ziel einer kontinuierlichen Versorgung psychisch kranken Menschen jedoch nicht erreichen. So korrigiere der Antrag nicht die Budgetierung selbst, sondern definiere lediglich Ausnahmen. Der Appell an die Politik: Der Zugang zur Behandlung müsse entbudgetiert bleiben.

Konsequent wäre aus Sicht des Verbands die vollständige Aufnahme psychotherapeutischer Leistungen in den Katalog der vollständig zu vergütenden Leistungen.

Mindestens aber müssten psychotherapeutische Sprechstunden, Probatorik, Akutbehandlungen, Gruppenpsychotherapien als Kurz- und Langzeittherapie, Einzeltherapien als Kurzzeittherapie sowie Langzeittherapien als Einzeltherapie in schweren Fällen entbudgetiert werden.

aha

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