Vermischtes

Gut 21 Millionen digitale Krankmeldungen im ersten Quartal

  • Dienstag, 11. April 2023
/mpix-foto, stock.adobe.com
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Berlin – Bei Krankmeldungen von Beschäftigten hat sich das jetzt vorgeschriebene digitale Verfahren aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) etabliert. Von Januar bis März riefen Unternehmen 21,6 Millionen elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) bei den Krankenkassen ab, wie eine Auswertung des GKV-Spitzenverbands ergab. Im gesamten vergangenen Jahr waren es demnach auf damals noch freiwilliger Basis 5,9 Millionen gewesen.

„Die digitale Krankmeldung hat sich zügig zu einer festen Größe im Gesundheitswesen entwickelt. Das zeigt: Wenn elektronische Verfahren funktionieren, werden sie von Arbeitgebenden, ärztlichen Praxen und Versicher­ten angenommen und bringen die Digitalisierung in Deutschland voran“, kommentierte Doris Pfeiffer, Vor­standsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, die Zahlen.

Ein Effekt der flächendeckenden digitalen Meldungen stelle der genauere und realistischere Blick auf den Krankenstand dar, wie der GKV-Spitzenverband erläuterte. Bisher könne er nur grob geschätzt werden, denn besonders bei kurzen und akuten Erkrankungen reichten manche Arbeitnehmende keine Bescheinigung bei den Krankenkassen ein. Im Allgemeinen gehe man bisher von rund 70 bis 80 Millionen Bescheinigungen pro Jahr aus.

Lege man diese Annahme zugrunde, sei mit rund drei Millionen eAU, die wöchentlich von ärztlichen Praxen an Krankenkassen gehen, bereits heute der überwiegende Anteil der Krankmeldungen digital und übertreffe die bisher angenommene Anzahl der Krankmeldungen. Allein im März 2023 wurden laut den Zahlen des GKV-Spitzenverbands 12,9 Millionen eAU versandt.

Seit dem 1. Januar 2023 müssen sich gesetzlich Krankenversicherte nur noch wie gewohnt zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgebenden abmelden und angeben, wie lange sie voraussichtlich ausfallen. Die ärztlichen Praxen übermitteln die eAU an die Krankenkassen. Die Arbeitgebenden wiederum rufen die eAU-Daten aktiv bei den Krankenkassen ab, wenn Mitarbeitende sich krankgemeldet haben.

dpa/aha

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